Spezialisiert

Interessenvertretung in Finanzierungsfragen

Finanzierungsverträge enthalten regelmäßig eine Vielzahl von Vertragsbedingungen (Covenants und Financial Covenants). Streitige Auseinandersetzungen hierzu werden aus guten Gründen kaum geführt.

Die rechtliche Beurteilung von Vertragsklauseln ist dennoch ein wichtiger Baustein unserer Beratungspraxis. Sehr häufig prüfen wir, ob eine unternehmerische Maßnahme unter den vorliegenden Finanzierungsbedingungen bzw. -verträgen durchführbar ist oder eine vorherige Zustimmung der Kreditgeber notwendig ist.

Auch bei der Ablösung von Altdarlehen, oftmals im Zusammenhang mit Um- bzw. Refinanzierungsprozessen, stellen sich rechtliche Fragen von wirtschaftlicher Bedeutung, bspw. ob Sicherheiten freizugeben sind oder Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden kann.

Wenn nötig vertreten wir die Interessen unserer Mandanten gegenüber den jeweiligen Vertragspartnern.

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