Unternehmen im Pharma- und Gesundheitsbereich beraten wir kompetent, lösungsorientiert und schnell. Wir unterstützen bei Zulassungsverfahren, beraten zu GKV-Fragen, behördlichen Vorgaben und werberechtlichen Beschränkungen mit unserer langjährigen Branchenexpertise.
Für Originalanbieter, Pharmaunternehmen auf unterschiedlichen Produktions- und Handelsstufen, aber auch für Verbände sind wir umfangreich pharmarechtlich tätig.
Wir begleiten Einzel- und Filialapotheken bei der Gründung und im laufenden Geschäftsbetrieb.
Die Anforderungen an Compliance im Gesundheitswesen sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Wir beraten zu rechtssicheren Kooperationen im Gesundheitssektor von der Anwendungsbeobachtung bis zur Zuwendung, damit Kooperation nicht gleich Korruption ist.
Wir beraten Hersteller, Anbieter und Händler von Medizinprodukten aller Klassen. Wir grenzen Medizinprodukte von den anderen Produktkategorien ab und begleiten nachfolgend klinische Prüfungen sowie Konformitäts- und Zertifizierungsverfahren.
Wir klären Fragen der Abgrenzung, Gestaltung und Bewerbung von Kosmetikprodukten und wahren die Interessen von Unternehmen der Branche vor Gerichten und Behörden.
Wir beraten in diesem komplexen und reglementierten Bereich, gleich ob Sie ein „klassisches“ Nahrungsmittel, ein Nahrungsergänzungsmittel, ein diätetisches Lebensmittel oder „functional foods“ herstellen oder vertreiben.
Wir begleiten Ärzte und Berufsausübungsgemeinschaften bei der Gründung und unterstützen bei Konflikten mit Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen und Kammern.
Krankenhäuser profitieren bei der Planung, Finanzierung, bei Konsolidierungsmaßnahmen und im fortlaufenden Betrieb von unserer regulierungsrechtlichen Expertise.
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