Wirksame Prävention und eigenverantwortliche Aufklärung möglicher Rechtsverstöße im Unternehmen erfordern spezielles Querschnittswissen und viel Erfahrung. Deshalb haben wir unser Compliance-Know-how, fach- und branchenspezifische Expertise sowie rechtsgebietsübergreifendes juristisches Wissen in einer eigenen Praxisgruppe Compliance & Interne Ermittlungen gebündelt. Sie bietet unseren Mandanten genau auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittene Beratung beim Aufbau effektiver Organisations- und Kontrollstrukturen und der Durchführung interner Ermittlungen sowie eine schadensminimierende Vertretung gegenüber Aufsichts-, Kartell- und Strafbehörden.
Organmitglieder haben für Organisations- und Kontrollstrukturen zu sorgen, die die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sicherstellen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die strengen Anforderungen zu erfüllen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Besteht der Verdacht eines Compliance-Verstoßes, sind interne Ermittlungen unumgänglich. Auch hier gilt: Präventives Vorgehen kann hohe Bußgelder und umfangreiche Haftungsansprüche abwenden.
Der Gesundheitsbranche sind besonders hohe Compliance-Anforderungen auferlegt, bei deren Erfüllung wir Sie mit langjähriger Branchenexpertise und spezifischen Fachkenntnissen unterstützen. Auch im Compliance-Fall können Sie auf unsere Expertise zählen.
Durch den Trend zur Durchsetzung von Compliance-Standards in der Lieferkette sehen sich viele Unternehmen mit von außen an sie herangetragenen Anforderungen konfrontiert.
Bieten Compliance-Verstöße Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen von Organmitgliedern, stellt sich regelmäßig die Frage nach deren Inanspruchnahme.
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