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Gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung der Hauptversammlung einer AG in der Insolvenz bei Beschlussgegenständen aus insolvenzfreien Bereichen
Dr. Thomas Trölitzsch
Anmerkungen zu KG, Beschluss vom 12.03.2020 – 22 W 73/19, EWiR 2020, 517