Spezialisiert

Contracting

Die rechtliche Beratung zum Betrieb von Blockheizkraftwerken und anderen Energieerzeugungsanlagen eines Industrieunternehmens erfordert Expertise in unterschiedlichsten Rechtsbereichen. Neben dem Recht der erneuerbaren Energien (z.B. zum Eigenstromprivileg) und Netznutzungsentgelten müssen Fragestellungen aus dem Recht der Dienstbarkeiten (Sicherung der Investition des Contractors), zu § 613a BGB (Betriebsübergang des Kraftwerks auf den Contractor) oder der Übertragung von Emmissionsrechtekonten geklärt werden. OPPENLÄNDER Rechtsanwälte verbindet dieses Know-how mit langjähriger Erfahrung in der Verhandlung von großen Projektverträgen einschließlich Betriebsführungs- und Outsourcingverträgen.

Wir entwerfen den für Ihr Projekt optimalen Vertrag unter Betrachtung der Primärenergieträgerbeschaffung und der Integration von Eigenerzeugungsanlagen. Auch auf die Gestaltung passender Endschaftsbestimmungen legen wir besonderen Wert. Die Vertragsverhandlungen führen wir ergebnisorientiert und partnerschaftlich mit klarem Fokus auf einem angemessenen Interessenausgleich: Schließlich verhandeln wir mit Ihrem zukünftigen langjährigen Vertragspartner für eine sichere Energieversorgung Ihres Industriestandortes.

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