Spezialisiert

Gesellschafter- & Konzerndarlehen

Gesellschafterdarlehen sind ein oft gewähltes eigenkapitalnahes Finanzierungsmittel, das häufig in Kombination mit einer Fremdkapitalfinanzierung eingesetzt wird. Wir beraten unsere Mandanten zu den rechtlichen Besonderheiten und entwickeln – oft gemeinsam mit den Experten unserer Mandanten – eine optimale Ausgestaltung/Strukturierung. Unsere ausgewogene Vertragsgestaltung berücksichtigt die Interessen von Gesellschaft und Gesellschafter angemessen. Selbstverständlich behalten wir auch ggf. bestehende Vorgaben zu Gesellschafterdarlehen in den sonstigen Finanzierungsverträgen unserer Mandanten im Blick.

Bei der Beratung von Gesellschafterdarlehen sind wir auf Unternehmens-/Gesellschaftsseite genauso tätig wie auf Unternehmer-/Gesellschafterseite.

Entsprechendes gilt für Intercompany bzw. sogenannte Up-stream Loans, häufig im Bereich des sogenannten Cash-Managements. Wir beraten häufig Geschäftsführungen vor solchen „Auszahlungen“ und achten auf die notwendige Berücksichtigung der einzuhaltenden rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Kapitalerhaltungsrechts.

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