Spezialisiert
Compliance im Gesundheitswesen
In der Praxis stellen sich bei der Zusammenarbeit zwischen Akteuren im Gesundheitswesen vielfältige Fragen: Welche Formen der Zusammenarbeit erfasst der Straftatbestand der Korruption im Gesundheitswesen? Wo beginnt die Strafbarkeit? Was sind die rechtlichen „Gos“ und „No-Gos“? Ob Zuwendungen an Ärzte/Apotheker, Kooperationsverträge zwischen Industrie und Ärzten, Fortbildungsveranstaltungen und bei vielen anderen Schnittpunkten der Zusammenarbeit kann dies unterschiedlich beurteilt werden. Wir unterstützen Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von Compliance-Programmen und helfen so, Haftungsrisiken zu vermeiden. Zu unserer Expertise gehört die Vertragsgestaltung auch unter Berücksichtigung einschlägiger Berufskodizes.