Infrastrukturprojekte sind ein zentraler Treiber für nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Dies gilt ganz besonders dort, wo sie eng mit immobilienwirtschaftlichen Vorhaben verzahnt sind. Ob urbane Quartiersentwicklungen oder der Ausbau von Verkehrs- und Logistikanbindungen – wir beraten Mandanten umfassend zu den rechtlichen Fragestellungen rund um Planung, Genehmigung, Bau und Finanzierung von Infrastrukturprojekten. Im Fokus unserer Beratung stehen dabei komplexe immobiliennahe Infrastrukturprojekte. Hier verbinden wir unser tiefes Verständnis für das Immobilienwirtschaftsrecht mit unserer Expertise im Umwelt- und Planungsrecht sowie im Vergaberecht und im öffentlichen Wirtschaftsecht. Wir begleiten Projektentwickler, Investoren und Kommunen von der strategischen Konzeption über die Planungs- und Genehmigungsverfahren bis hin zur Vertragsgestaltung, Finanzierung und Realisierung des Infrastrukturvorhabens – stets mit dem Ziel, für unsere Mandanten tragfähige Lösungen zu erwirken, die nicht nur wirtschaftlich und zukunftsfähig, sondern auch rechtssicher sind.
Spezialisiert
Infrastrukturprojekte
