Spezialisiert

Staatshaftung

Staatliches Handeln kann erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Folgen für Unternehmen und Privatpersonen haben. Werden durch hoheitliche Maßnahmen Schäden verursacht, kommen staatshaftungsrechtliche Ansprüche in Betracht. Die Beurteilung, Durchsetzung oder Abwehr solcher Ansprüche erfordert fundierte Kenntnisse sowohl des Staatshaftungsrechts als auch der öffentlich-rechtlichen Grundlagen des relevanten staatlichen Handelns. Da Staatshaftungsprozesse hauptsächlich vor Zivilgerichten verhandelt werden, ist daneben auch entsprechende Prozessführungserfahrung entscheidend.

Wir verfügen über besondere Erfahrung bei der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Bereich der Staatshaftung über alle Instanzen. Unsere Beratung reicht von der rechtlichen Bewertung möglicher Haftungsrisiken oder Ansprüche über die Entwicklung einer tragfähigen Prozessstrategie bis zur Vertretung in allen Instanzen. Dabei verbinden wir unsere herausragende Expertise im Öffentlichen Recht mit unserer ausgeprägten Litigation-Praxis.

Dabei behalten wir immer auch die Möglichkeiten einer sinnvollen außergerichtlichen Lösung im Blick, führen Vergleichsverhandlung und unterstützen unsere Mandanten bei der Kommunikationsstrategie, wenn Verfahren öffentlich diskutiert werden.

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