Spezialisiert

Umweltrecht

Produktionsanlagen wie Produkte unterliegen einer Vielzahl umweltrechtlicher Regelungen.

Im anlagenbezogenen Umweltrecht liegt unser Schwerpunkt in der Betreuung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren, besonders für Anlagen des produzierenden Gewerbes und der Energieerzeugung. Fragen des Naturschutzes (FFH-Richtlinie) und der EU-Emissionshandel werden nicht nur dabei immer wichtiger. Die eingeleitete Energiewende kann nur mit neuen Wind- und Solarparks, Biomassekraftwerken, Geothermieanlagen und Wasserkraftwerken bewältigt werden, fordert aber auch die rechtliche Durchsetzung von Speichereinrichtungen (z.B. Pumpspeicherkraftwerke oder CO²-Speicher). Die Sünden der Vergangenheit spiegeln sich im Bodenschutzrecht, wo wir etwa an Rechtsfragen bei der Sanierung der größten Altlast in Baden-Württemberg arbeiten. Weitere Beratungsschwerpunkte im anlagenbezogenen Umweltrecht liegen im Bereich des Wasserrechts und der Abfallverwertung und -beseitigung.

Wir haben aber auch vertieftes öffentlich-rechtliches Know-how im Bereich des produktbezogenen Umweltschutzes aufgebaut. Wir beraten produzierende und vertreibende Unternehmen etwa zum Batteriegesetz und zum Elektro- und Elektronikgesetz, um die umweltverträgliche Beseitigung zu sichern. Dazu gehören umfangreiche Registrierungs-, Melde-, Kennzeichnungs- und Berichtspflichten, aber auch die Abwehr überzogener behördlicher Vorgaben. Wir beraten hierzu ebenso umfassend wie zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH), zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) sowie zum Produktsicherheitsrecht.

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