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Sicherheit, Verteidigung & kritische Infrastruktur

Sicherheit, Verteidigung und der Schutz kritischer Infrastruktur sind zentrale Elemente der nationalen, europäischen und transatlantischen Sicherheits- und Verteidigungsstrategie. Auf mehreren Ebenen werden derzeit neben dem regulären Haushalt erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt. Es geht darum, dringende Maßnahmen schnell und effektiv umzusetzen. Das Sondervermögen Bundeswehr aus dem Jahr 2022 im Wert von 100 Milliarden Euro ist bereits nahezu vollständig vertraglich gebunden. Daneben stehen das im März 2025 beschlossenen Sondervermögen für Verteidigung und Infrastruktur im Wert von 500 Milliarden Euro, die Finanzmittel im Rahmen des im März 2025 von der Europäischen Kommission vorgestellten Planes „ReArm Europe“ im Wert von 800 Milliarden Euro, die Fördermittel des Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) und die drastisch ausgeweiteten Fördervolumina der Europäischen Investitionsbank bereit (EIB). Die gegebenen Rahmenbedingungen haben zu einer unübersehbaren Aufbruchstimmung in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie geführt (SVI). Gleichzeitig bietet der Sicherheits- und Verteidigungssektor strategische Entwicklungschancen für Investoren, Subunternehmer, Zulieferer, KMUs und Startups sowie für Unternehmen aus anderen Industriezweigen, bei denen es darum geht, vorhandene oder krisenbedingt freigewordene Kapazitäten umzuwidmen.

Allerdings sind die unternehmerische Teilnahme und der Einstieg in den Sicherheits- und Verteidigungsbereich mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Geopolitische Veränderungen, hybride Bedrohungslagen und die sprunghaft gestiegene Nachfrage nach Rüstungs- und Dual-Use-Gütern bringen gesteigerte Anforderungen an Produktionskapazitäten, Flexibilität, Operabilität, Automatisierung und Digitalisierung mit sich. Vor allem aber ist der Sicherheits- und Verteidigungsbereich in hohem Maße reguliert. Die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben und der Compliance bei der Auftragsvergabe unterliegt zudem politischer und medialer Aufmerksamkeit. Nicht nur eine Reihe von nationalen Gesetzen des Vergaberechtes, des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder des Außenwirtschaftsgesetzes sind zu beachten, sondern auch verschiedene europäische und internationale Verpflichtungen, wie u.a. die „Dual-Use-Verordnung“ oder die „Verteidigungsgüterrichtlinie“. Die regulatorischen Vorgaben und die spezifischen Compliance-Standards müssen bei unternehmerischen und strategischen Entscheidungen stets mitgedacht werden. Auch wenn die Behörden in der aktuellen Aufbauphase eine gewisse Zurückhaltung üben, kann es im Nachgang zu kritischen Fragen, der Einleitung behördlicher Verfahren oder der Geltendmachung hoher Schadensersatzforderungen kommen. Das sind jedenfalls die Lehren, die aus dem Auslaufen der Corona-Krise zu ziehen sind.

Für Unternehmen, die in den Sektoren Verteidigung, Sicherheit und kritische Infrastruktur tätig werden, stellen sich typischerweise fachübergreifende Fragen zu vergaberechtlichen, öffentlich-rechtlichen, fusions- und investitionskontrollrechtlichen sowie kartellrechtlichen Themen. Hinzu kommen Fragen im Kontext von M&A-Transaktionen, Finanzierung, Beihilfe, Datenschutz, Cyber-Security und KI. Wir führen unsere Mandanten sicher durch das komplexe regulatorische Umfeld und tragen so zu einem nachhaltigen Unternehmenserfolg bei. Bei Bedarf stellen wir ihnen ein passgenaues Team von erfahrenen Spezialisten aus allen relevanten Rechtsbereichen zur Seite, so dass eine gesamtheitliche und effiziente Problemlösung gewährleistet ist.

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