Interne und externe Cyberangriffe auf Unternehmen und staatliche Institutionen sind längst zu einer realen Gefahr geworden. Gerade für Unternehmen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich ist der Schutz geheimer Informationen und vertraulicher Daten von essenzieller Bedeutung. Wir beraten unsere Mandanten seit Jahren zur Prävention gegen Cyberangriffe und bei der Erarbeitung eines effizienten Kontinuitäts- und Notfallmanagements zur Vermeidung tiefgehender Schäden und persönlicher Haftungsrisiken.
Die Betreiber kritischer Infrastrukturanlagen beraten wir zur praxistauglichen Umsetzung der komplexen und ineinander verzahnten Regelungen zur Regulierung der IT-Sicherheit, insbesondere nach dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0, der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen (BSI-KritisVO) sowie den Vorgaben aus den damit im Zusammenhang stehenden EU-Richtlinien zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinien). Hierbei berücksichtigen wir auch datenschutzrechtliche Aspekte, die in IT-Sicherheitsprojekten zunehmend eine große Rolle spielen.