Spezialisiert

Kartellrechtliche Vorgaben, Fusionskontrolle, Investitionskontrolle

Ohne Kooperationen und Zusammenarbeit wird der gestiegene Bedarf an verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Gütern und Dienstleistungen kaum oder jedenfalls nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Trotz aller Eile sind insbesondere bei einer Zusammenarbeit mit Wettbewerbern kartellrechtliche Vorgaben zu beachten. Ein kartellrechtswidriger Informationsaustausch und eventuelle Wettbewerbsbeschränkungen sind zu vermeiden oder auf eine Freistellung von den Kartellverboten hin zu prüfen. Aus Sicht der Auftraggeber ist zu beachten, dass gerade der Verteidigungssektor durch langfristige Verpflichtungen und komplexe Verträge geprägt ist, so dass bei der Vertragsgestaltung auch die Gefahr der Konsolidierung einer Marktmacht und der Schaffung dauerhafter Abhängigkeiten berücksichtigt werden muss. Die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen bzw. Joint Ventures ist nicht nur auf ihre Vereinbarkeit mit dem Kartellverbot, sondern auch auf fusionskontrollrechtliche Anmeldepflichten und ihre materielle Freigabefähigkeit hin zu prüfen.

Wir begleiten unsere Mandanten bei allen kartellrechtlich relevanten Fragen und nehmen eventuell erforderliche Abstimmungen mit den Kartellbehörden vor. Im Falle von fusionskontrollrechtlichen Anmeldepflichten übernehmen wir die Anmeldung beim Bundeskartellamt und/oder der Europäischen Kommission und koordinieren ein eventuelles multi-filing.

Soweit erforderlich übernehmen wir auch die Prüfung auf Meldepflichten sowie das Genehmigungsverfahren nach der sektorspezifischen (u.a. Rüstungsgüter, Wehrtechnik oder Produkte mit IT-Sicherheitsfunktion) Investitionskontrolle gemäß Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Für nicht-EU/EFTA-Investoren prüfen wir die sektorübergreifende Investitionskontrolle im Fall von Tätigkeiten des Zielunternehmens in sensiblen Bereichen wie kritischen Infrastrukturen (u.a. im Zusammenhang mit Energie-, Wasser- oder Krankenhausversorgung), Hoch- und Zukunftstechnologien oder im Medizinbereich (Telematik, Schutzausrüstung, lebenswichtige Arzneimittel, Infektionsschutz etc.).