Wir verfügen als Kanzlei mit einer „KI-Taskforce“ über besondere Erfahrung in der Beratung sowohl der öffentlichen Hand als auch privater Unternehmen bei der Umsetzung komplexer KI-Projekte. In Dual-Use-Fällen sind dabei insbesondere die Vorgaben aus der europäischen KI-VO zu berücksichtigen. KI-Systeme, die für rein militärische, verteidigungspolitische oder die nationale Sicherheit betreffende Zwecke verwendet werden, sind dagegen vom Anwendungsbereich der KI-VO ausgeschlossen. In diesen Fällen beraten wir nach den Vorgaben aus dem Völkerrecht und den einschlägigen nationalen oder internationalen Spezialregelungen.
Spezialisiert
Künstliche Intelligenz in komplexen Projekten
