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M&A, Private Equity, Finanzierung, Beihilfe

Die drastisch gestiegene staatliche Nachfrage nach Rüstungsgütern und die bereitgestellten Sondervermögen auf Ebene des Bundes und der Europäischen Kommission im Rahmen des „ReARM Europe“ Programmes bieten interessante Möglichkeiten für Private-Equity-Investoren und strategische Beteiligungen. Die EIB (Europäische Investitionsbank) hat im März 2025 die verbotenen Förderaktivitäten im Bereich Verteidigung und Sicherheit „so eng wie möglich begrenzt“, so dass außer Waffen und Munition de facto alles finanziert werden kann, wie Investitionen in Kasernen, Lagerhallen, Land- und Luftfahrzeuge, Drohnen, Hubschrauber, Radaranlagen, Satelliten, Technologie zur Minenräumung, Entstörungstechnologien und vieles mehr.

Wir begleiten unsere Mandanten seit vielen Jahren zu allen Finanzierungsfragen, zu eventuellen beihilferechtlichen Implikationen im Fall der Inanspruchnahme und/oder der Vergabe von Fördermitteln sowie durch den gesamten M&A Prozess. Wir unterstützen bei der Erstellung von LOI, SPA, NDA (Non Disclosure Agreement) und CTA (Clean Team Agreement). Wir übernehmen und steuern bei Bedarf die Due Diligence, die Vertragsgestaltung und die Vertragsverhandlungen bis hin zur Umsetzung und Abwicklung der getroffenen Regelungen. Bei der Finanzierung berücksichtigen wir spezifische Nachhaltigkeitsvorgaben (ESG) und sichern unsere Mandanten vor Risiken aus der sektorspezifischen Investitionskontrolle und/oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz ab.