Sicherheits- und verteidigungsrelevante Infrastrukturprojekte, wie die Errichtung oder Erweiterung von militärischen Anlagen, von Logistik- oder Rüstungsstandorten, aber auch der Ausbau kritischer Infrastrukturen wie Verkehrsnetzen, Kommunikationsnetzen, Energieversorgungsanlagen oder Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern unterliegen spezifischen planungsrechtlichen, genehmigungsrechtlichen, regulatorischen sowie weiteren öffentlich-rechtlichen Vorgaben.
Anlagen der kritischen Infrastruktur müssen resilient errichtet und verstärkt vor Terroranschlägen, Sabotage, menschlichem Versagen und Naturkatastrophen geschützt werden. Ein KRITIS-Dachgesetz zur Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen konnte zwar nicht mehr rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden. Die neue Bundesregierung ist jedoch gehalten, schnellstmöglich die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu treffen, um einheitliche Sicherheitsstandards für alle Betreiber kritischer Infrastrukturen, u.a. in den Sektoren Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Krankenhäuser, Trinkwasser, Abwasser, Abfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum und Öffentliche Verwaltung zu schaffen. KRITIS-Betreibern werden künftig umfangreiche Schutzmaßnahmen und Meldepflichten im Sinne eines „All-Gefahren-Ansatzes“ auferlegt.
Wir unterstützen unsere Mandanten zu allen genehmigungsrechtlichen und planungsrechtlichen Fragen und sorgen dafür, dass die Einhaltung der künftig geltenden KRITIS-Anforderungen rechtzeitig sichergestellt werden kann.