Spezialisiert

Gesundheitsvergaberecht und GKV‑Rabattverträge

Das Gesundheitsvergaberecht ist ein traditioneller Schwerpunkt unserer Praxis, den wir seit dem EuGH-Urteil „Oymanns“ zur öffentlichen Auftraggebereigenschaft gesetzlicher Krankenkassen aus dem Jahr 2009 in zahlreichen Grundsatzverfahren weiterentwickelt und mitgeprägt haben. Wir beraten nationale und internationale Pharma- und Biotech-Unternehmen, Generikahersteller und Originatoren bei der Ausschreibung großvolumiger Verträge zur Beschaffung von Arzneimitteln, Generika, Zytostatika, Biosimilars und Röntgenkontrastmittel nach § 130a SGB V sowie bei der Beschaffung von Hilfs- und Verbandsmitteln, Medizintechnik, IT-Leistungen und Krankenhausversorgung. Erforderlichenfalls setzen wir die Rechte unserer Mandanten vor den Vergabekammern und Vergabegerichten durch. Nach dem Vergabeverfahren beraten wir umfassend bei der Vertragsabwicklung und wehren unberechtigte Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen ab, wobei wir sowohl das partnerschaftliche Verhältnis zu den öffentlichen Auftraggebern als auch die Vermeidung von Ausschlussrisiken bei Folgeausschreibungen im Blick behalten.

 

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