Das autonome Fahren im öffentlichen Personennahverkehr steckt in Deutschland noch in den Anfängen. Derzeit wird es vor allem in Pilotprojekten und Reallaboren erprobt. Zugleich hat der Gesetzgeber mit der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und dem Inkrafttreten der Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen (AFGBV) bereits einen komplexen Rechtsrahmen geschaffen, der Vorhaben in diesem Bereich maßgeblich prägt.
Wir begleiten Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Projektträger bei der Konzeption und Umsetzung autonomer Mobilitätsangebote. Dazu gehören insbesondere:
- die Erlangung der erforderlichen Genehmigungen nach StVG, AFGBV und PBefG,
- die Prüfung kommunaler und regionaler Vorgaben – etwa aus Nahverkehrsplänen, öffentlichen Dienstleistungsaufträgen und Beförderungsbedingungen – auf ihre Umsetzbarkeit beim Einsatz fahrerloser Fahrzeuge,
- die Identifizierung und Bewertung rechtlicher Hürden, die sich aus weiteren gesetzlichen Anforderungen ergeben können, beispielsweise im Bereich der Barrierefreiheit,
- die Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen sowie zu regulatorischen Anforderungen an den Einsatz künstlicher Intelligenz.