Spezialisiert

Aktien- & Konzernrecht

Wir beraten börsennotierte und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften in allen aktien- und konzernrechtlichen Fragen. Ein Schwerpunkt ist die Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen, insbesondere bei Strukturmaßnahmen wie dem Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out) oder Kapitalmaßnahmen. Die Abwehr aktienrechtlicher Anfechtungsklagen gehört ebenso zu unserer Beratungspraxis wie die Begleitung von Sonderprüfungen und die Vertretung in Spruchverfahren, sowie die Geltendmachung und/oder Abwehr von Organhaftungsansprüchen. Wir beraten zudem zahlreiche Organe von Aktiengesellschaften (Vorstand, Aufsichtsrat) laufend insbesondere zu Corporate-Governance-Fragen, der Zusammenarbeit mit anderen Organen sowie im Rahmen der Selbstevaluation der Wirksamkeit ihrer Aufgabenerfüllung (insbesondere entsprechend Empfehlung D. 13 DCGK).

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