Spezialisiert

Gesellschafterkonflikte

Wir sind häufig bei der Führung streitiger Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern tätig, sei es im Wege der außergerichtlichen Streitbeilegung oder in der Prozessführung. Unsere Referenzen reichen dabei von Investoren und Beteiligungsgesellschaften über Konzerne und mittelständische Familiengesellschaften bis hin zu freiberuflichen Berufsausübungsgesellschaften. Wir entwickeln wirksame Strategien zur Durchsetzung der unternehmerischen Konzepte und Interessen unserer Mandanten bzw. zur Verhinderung von Beschlüssen, die deren Interessen beeinträchtigen. Ferner beraten wir Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und andere Organmitglieder, die in Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern hineingezogen werden.

Wir vertreten unsere Mandanten seit vielen Jahren bei jeglicher Form von gesellschaftsrechtlichen Prozessen sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten. In Beschlussmängelstreitigkeiten wie Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen profitieren unsere Mandanten von unserer langjährigen Erfahrung bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen für Personen- und Kapitalgesellschaften. Im Fokus stehen dabei neben Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen häufig die Abberufung von Geschäftsführern, der Ausschluss von Gesellschaftern und Konflikte um Wettbewerbsverbote und Geschäftschancen. Sehr erfahren sind wir auch bei Streitigkeiten zur Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung, einschließlich der Aufdeckung von verdeckten Vermögensverlagerungen und der Durchführung von Sonderprüfungen, und in der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ersatzansprüchen in diesen Zusammenhängen. Beim Austritt aus einer Gesellschaft und bei der gerichtlichen oder schiedsgutachterlichen Ermittlung und Durchsetzung von Abfindungsansprüchen im Falle eines Ausscheidens sorgen wir für interessengerechte Lösungen. Andere Kanzleien unterstützen wir in Fällen, in denen diese nicht sowohl für einen Gesellschafter als auch für die Gesellschaft tätig werden können, insbesondere bei Anfechtungsklagen.

Gesellschafterstreitigkeiten sind meist komplex und können langwierig sein. Ob sich auf dem Verhandlungsweg oder dem Klageweg oder durch eine geschickte Kombination von beidem mehr erreichen lässt, ist einzelfallabhängig. Durch unsere langjährige Erfahrung behalten wir den Überblick und steuern die Auseinandersetzung zielgerichtet auf die von unseren Mandanten ausgegebenen Ziele hin. Wir wissen, wie man diese erreicht, ohne sich auf Nebenkriegsschauplätzen zu verlieren, aber auch, wann zwingender Handlungsbedarf besteht. Dabei sind wir in dieser herausfordernden Situation ein verlässlicher Partner unserer Mandanten. Diese schätzen vor allem auch unsere konsequente Identifikation mit ihren Interesse und dass wir uns ebenso kraftvoll wie versiert mit außergewöhnlicher Konsequenz und Effektivität für sie einsetzen.

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