Spezialisiert

Gesundheitsvergaberecht

Das gesamte Gesundheitswesen wird heute von vergaberechtlichen Regelungen bestimmt, sei es bei der Arzneimittelbeschaffung gesetzlicher Krankenkassen, bei der Zytostatika- und Palliativversorgung, bei der Versorgung mit Hilfsmitteln oder der Beschaffung durch Klinikverbünde und Krankenhäuser. In diesen Bereichen haben wir gezielt Know-how gebündelt und zahlreiche prominente Verfahren vor den Vergabekammern, Oberlandesgerichten, Landessozialgerichten, dem Bundesozialgericht, dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof geführt. Zu unseren Mandanten gehören Akteure auf allen Ebenen des Gesundheitssystems, wie international agierende Generikahersteller, Originalhersteller, Betreiber von Apothekenketten, Pharmagroßhändler und Krankenhausgesellschaften. Für unserer Mandanten sind wir in allen Phasen tätig, sei es im Vorfeld von Ausschreibungen, bei der Angebotsabgabe, in eventuellen Rüge- und Nachprüfungsverfahren oder auf der Ebene der immer komplexer werdenden Vertragsabwicklung

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