Spezialisiert

Lebensmittelrecht

Wir beraten in diesem komplexen und reglementierten Bereich, gleich ob Sie ein „klassisches“ Nahrungsmittel, ein Nahrungsergänzungsmittel, ein diätetisches Lebensmittel,  „functional foods“ oder novel food herstellen bzw. vertreiben.

Wir sichern die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Regelungen und europäischer Herstellungs- und Kennzeichnungsvorgaben, wie der Lebensmittelinformationsverordnung oder Health-Claims-Verordnung. Die Abgrenzung von Lebensmitteln zu anderen Produktgattungen, etwa Arzneimitteln, gehört zu unseren Beratungsschwerpunkten.

Wird Ihr Produkt angegriffen? Verstößt Ihr Wettbewerber gegen geltendes Recht? Droht Ihnen ein behördliches Bußgeld oder gar ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren? Wir schützen Ihre Interessen im Zivil-, Verwaltungs- und Ermittlungsverfahren. Wir beraten Sie bei der Auswahl des Rechtswegs, des Gerichtsstandes und der Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.

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