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Heilmittelwerberecht

Heilmittel wie Arzneimittel oder Medizinprodukte, mitunter aber auch Kosmetika unterliegen besonderen restriktiven, auf europäischem Recht basierenden Werbeanforderungen, die das Heilmittelwerbegesetz (HWG) vorgibt. Die Schnittstellen zum UWG sind dabei fließend.

Im Vorfeld klären wir mit Ihnen mögliche Strategien, mit denen sich eine Anwendung des Heilmittelwerbegesetzes vermeiden lässt. Ein Beispiel hierfür wäre etwa der Einsatz allgemeiner Unternehmenswerbung. Geplante Werbemaßnahmen, Gewinnspiele und Zugabenaktionen unterziehen wir einer gründlichen individuellen Prüfung und gewährleisten eine rechtssichere Gestaltung. Verstoßen Werbemaßnahmen von Konkurrenten gegen die Vorschriften des HWG, machen wir Ihre Ansprüche bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung geltend.

Heilmittelwerberechtliche Fragen rund um die Fachkreiswerbung oder gegenüber dem normalen Publikum, zur Erinnerungswerbung, Irreführung, Weißkittelwerbung, Erfolgsgarantien, Studiengestaltung und Studienwerbung bestimmen unsere berufliche Tätigkeit. Zudem haben wir bereits zahlreiche Auseinandersetzungen mit im Heilmittelbereich aktiven Wettbewerbsverbänden und einschlägigen Behörden sowohl außergerichtlich wie vor spezialisierten Gerichten geführt.

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