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On-Demand-Verkehre und alternative Verkehrsformen

Sowohl im Individualverkehr wie auch im öffentlichen Nahverkehr ist „on demand“ im Kommen; das 2021 novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bereitet dazu den Rahmen. Es hat unter anderem mit dem gebündelten Bedarfsverkehr (§ 50 PBefG) und dem Linienbedarfsverkehr (§ 44 PBefG) neue Verkehrsformen eingeführt. Wir beraten in diesem Bereich bei den sich stellenden Herausforderungen wie der Erlangung von Genehmigungen nach dem PBefG, der Finanzierung (z.B. im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen) und den rechtlichen Rahmenbedingungen, etwa bei der Sicherstellung von Standards für diese Verkehre. Zu unserer Beratungspraxis gehören aber auch die Digitalisierung und damit zusammenhängende Themen wie beispielsweise die App-Steuerung von Fahrzeugen, das e-Ticketing und die zentralen Fragen des Datenschutzes. Wir helfen Unternehmen bei der Beförderung ihrer Beschäftigten Konflikte mit dem PBefG zu vermeiden. Auch mit den Rechtsfragen rund um den Fernbusverkehr sind wir vertraut.

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