Spezialisiert

Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) operiert in einem besonders wettbewerbsgeprägten Umfeld. Dementsprechend spielen wettbewerbsrechtliche Fragestellungen in unserer Beratungspraxis im Bereich SPNV eine sehr große Rolle: Wir unterstützen Verkehrsunternehmen von Beginn an in wettbewerblichen Vergabeverfahren rund um die Bedienung des eigenen Netzes oder neuer Netze mit Nahverkehrszügen. Wir beraten im Angebotsverfahren und in der Folge bei allen Ausschreibungen (Beschaffung von Zügen, Waggons und Schienen), ebenso bei der Direktvergabe nach VO (EG) Nr. 1370/2007. Wir beraten aber auch abseits des Wettbewerbs, wenn es etwa zur Sicherstellung von verknüpften Verkehren der Bildung einer „Gruppe zuständiger Behörden“ unter Beteiligung von Ländern und die Durchführung eines Direktvergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 bedarf.

Auch unsere führende kartellrechtliche Praxis hat viel Erfahrung im Bereich SPNV, unter anderem bei der Etablierung von Einkaufskooperationen und in Kartellschadensersatzverfahren.

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