Dr. Henrike Schulte und Dr. Maximilian Gerhold haben für die europäische Mobilitätsplattform BOLT in Köln die Allgemeinverfügung für Mindestpreise im Mietwagenverkehr gekippt.
Die Stadt Köln hatte nach kontroversen Diskussionen in der Stadtgesellschaft durch eine seit dem 01.06.2026 anwendbare Allgemeinverfügung Mindestpreise für den – regelmäßig app-vermittelten – Mietwagenverkehr angeordnet, die 20 Prozent unter dem örtlichen Taxitarif liegen. Fahrten mit Mietwagen werden regelmäßig über die Apps von Vermittlungsplattformen wie BOLT oder UBER gebucht und erfreuen sich gerade bei einem jüngeren Publikum großer Beliebtheit. Das Taxigewerbe fordert seit langem die Einführung von solchen Mindestpreisen für die Beförderungen durch Mietwagen. Mit der Stadt Köln hat erstmals eine Millionenmetropole solche Mindestpreise festgelegt.
Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilanträgen von OPPENLÄNDER für BOLT und einen Flottenpartner stattgegeben (Beschluss vom 24.07.2026 –18 L 1226/26). Das Gericht hat schon im einstweiligen Rechtsschutz festgestellt, dass die Allgemeinverfügung der Stadt Köln „voraussichtlich rechtswidrig“ sei. Ihr Erlass hätte eines vorangegangenen Beschlusses des Stadtrates bedurft. Darüber hinaus habe die Stadt Köln die Mindestpreise für Mietwagen nicht auf das gesamte Taxi-Pflichtfahrgebiet der Stadt Köln erstrecken dürfen. Denn sie dürfe solche Regeln – wenn überhaupt – nur für Fahrten innerhalb der Stadtgrenzen aufstellen.
Wegen dieser Fehler hat das Verwaltungsgericht keine Aussagen mehr treffen müssen, ob Mindestpreise in Köln überhaupt auf Grundlage des Personenbeförderungsrechts angeordnet werden könnten und ob diese mit der europäischen Niederlassungsfreiheit des estnischen Unternehmens vereinbar wären.
Für BOLT waren Dr. Henrike Schulte und Dr. Maximilian Gerhold bereits beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen die Stadt Essen erfolgreich. Sie führen für BOLT beim Bayerischen Verwaltungsgericht München ein Verfahren zu einer vergleichbaren Allgemeinverfügung. Eine Entscheidung dort steht noch aus.
Der Beschluss aus Köln ist bislang noch nicht rechtskräftig. Der unterlegenen Stadt Köln steht das Rechtsmittel der Beschwerde zu.
OPPENLÄNDER berät umfassend in regulierten Branchen, insbesondere im Verkehrs- und Mobilitätsbereich. Unsere breite Expertise im Verfassungs- und Europarecht wird regelmäßig anerkannt.
Auswahl aus der Berichterstattung zu unserem Erfolg für BOLT:
- Tagesschau: Kein Mindestpreis für eine Taxi-Alternative
- Kölner Stadt-Anzeiger: Gericht kippt Mindestpreis für Mietwagenfahrten
- beck-aktuell.HEUTE IM RECHT mit einer Einordnung unserer Partnerin Dr. Henrike Schulte
- Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln: VG Köln kippt Mindestpreis für Mietwagenfahrten in der Stadt Köln
- LTO: Kein Mindestpreis für Bolt in der Domstadt
- JUVE: Oppenländer verbucht Punktsieg für Taxi-Konkurrenz