Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer anderen Partei gegen die Bundestagsverwaltung abgewiesen: Die Bundes-CDU, vertreten durch Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Henrike Schulte und Dr. Maximilian Stützel, muss wegen der Großspenden eines Immobilienunternehmers keine Sanktion von 2,4 Mio. Euro zahlen. Das Gericht bestätigte, dass mit Blick auf das Parteiengesetz kein Verstoß vorliegt.
Die Entscheidung: Weder konnten durch die Spende unzulässige Erwartungen oder Gegenleistungen festgestellt werden, noch gab es einen Zusammenhang mit konkreten Forderungen an die CDU vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2021. Das Gericht folgte der Einschätzung der Bundestagsverwaltung, dass die Spenden rechtmäßig und ihre Verwendung zulässig waren.
Ein Ergebnis, das auch verdeutlicht, wie wichtig präzise und unabhängige Prüfung im Parteienfinanzierungsrecht ist. Die große Erfahrung unseres Teams in Verfahren zu Parteispenden war hierbei erneut ein entscheidender Faktor.