06. Oktober 2025

Bundes-CDU gewinnt mit OPPENLÄNDER Rechtsanwälte: Keine Sanktion wegen Großspende – Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer anderen Partei gegen die Bundestagsverwaltung abgewiesen: Die Bundes-CDU, vertreten durch Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Henrike Schulte und Dr. Maximilian Stützel, muss wegen der Großspenden eines Immobilienunternehmers keine Sanktion von 2,4 Mio. Euro zahlen. Das Gericht bestätigte, dass mit Blick auf das Parteiengesetz kein Verstoß vorliegt.

Die Entscheidung: Weder konnten durch die Spende unzulässige Erwartungen oder Gegenleistungen festgestellt werden, noch gab es einen Zusammenhang mit konkreten Forderungen an die CDU vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2021. Das Gericht folgte der Einschätzung der Bundestagsverwaltung, dass die Spenden rechtmäßig und ihre Verwendung zulässig waren.

Ein Ergebnis, das auch verdeutlicht, wie wichtig präzise und unabhängige Prüfung im Parteienfinanzierungsrecht ist. Die große Erfahrung unseres Teams in Verfahren zu Parteispenden war hierbei erneut ein entscheidender Faktor.

 

Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin

Zum Bericht der Tagesschau

Christofer Lenz

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31. Oktober 2025

OPPENLÄNDER erhält erneut Auszeichnung als JUVE TOP 50 Wirtschaftskanzlei

"Auf den Punkt: Zu den Stärken der Stuttgarter Kanzlei zählen nicht nur das Kartellrecht und die Prozessführung – eines hervorragenden Rufs erfreut sich Oppenländer auch bei der Beratung in regulierten Branchen.“ (Zitat JUVE)

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13. Oktober 2025

Keine Absonderungs-Entschädigung ohne mögliche Impfung – OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gewinnt für das Land Baden-Württemberg

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.10.2025 entschieden, dass eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen kann, wenn sie die damals öffentlich empfohlene Impfung trotz ausreichender Möglichkeit nicht in Anspruch genommen hat.

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09. Oktober 2025

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte berät den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe sowie bei der Rückbeteiligung

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH und weiterer verbundener Gesellschaften beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe umfassend rechtlich beraten. Im Rahmen der Transaktion erfolgte zudem eine Rückbeteiligung des Verkäufers an der GarLa Gruppe, zu der OPPENLÄNDER Rechtsanwälte ebenfalls unterstützend tätig war.

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02. September 2025

OPPENLÄNDER berät den Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn erfolgreich im Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der Eisenbahnstrecke von Weil der Stadt nach Calw

Für den Zweckverband haben Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Thorsten Gerhard, Dr. Maximilian Stützel, Dr. Vera Dörrfuß und Dr. Maximilian Gerhold das Verfahren für die Reaktivierung der noch ausstehenden Tunnelanlagen Forst und Hirsau während der letzten Monate in umwelt- und baurechtlichen Fragestellungen begleitet.

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