Die Stadt Wolfsburg hat erfolgreich einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über alle kommunalen ÖPNV-Leistungen direkt an die Wolfsburger Verkehrs-GmbH vergeben. Der neue Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren und schafft damit langfristige Planungssicherheit für die Stadt, das Unternehmen und seine Belegschaft. Maßgeblich möglich wurde die Direktvergabe aufgrund geplanter umfangreicher Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr.
OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat die Stadt Wolfsburg bei diesem wichtigen Projekt umfassend rechtlich beraten. Die Federführung lag bei Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Vera Dörrfuß, unterstützt von Julia Felger. Die Besonderheiten des niedersächsischen ÖPNV-Rechts wurden in enger Abstimmung mit Dr. Corina Jürschik-Grau berücksichtigt – auf Grundlage langjähriger Erfahrung, unter anderem aus der Direktvergabe an die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG im Jahr 2015.
Mit dieser erfolgreichen Direktvergabe unterstreicht OPPENLÄNDER seine umfassende Expertise im Bereich ÖPNV und Vergaben im Verkehrssektor, insbesondere im Zusammenspiel von Kommunen, Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen bei langfristigen, investitionsgestützten Vergaben.