OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat durch Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Henrike Schulte Musterklagen von zwei Gemeinden gegen die Verfassungsmäßigkeit von gesetzlichen Regelungen über den kommunalen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz abgewehrt. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klagen abgewiesen und es auch abgelehnt, die Sache dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz oder dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Prof. Dr. Lenz und Dr. Schulte haben die Verwaltungsrichter in Koblenz davon überzeugt, dass Landesregierung und Landtag bei der Novellierung des Landesfinanzausgleichsgesetzes im Jahr 2022 die Vorgaben der Verfassung und deren Konkretisierung in einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 16.12.2020 vollständig eingehalten haben.
OPPENLÄNDER hat dieses Verfahren für das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Verantwortlichen im Innenministerium und im Finanzministerium geführt. Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Henrike Schulte führen für das Land Rheinland-Pfalz noch weitere, teilweise auch beim VG Neustadt an der Weinstraße anhängige Verfahren, in denen sie ebenfalls die Verfassungsmäßigkeit des Landesfinanzausgleichsgesetzes gegen Musterklagen von Landkreisen, Städten und Gemeinden verteidigen.
OPPENLÄNDER Rechtsanwälte ist regelmäßig für Landesregierungen tätig. Prof. Lenz und Dr. Maximilian Gerhold führen für eine andere Landesregierung ein Verfahren zur Verteidigung des kommunalen Finanzausgleichs vor dem dortigen Landesverfassungsgericht.