Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Henrike Schulte haben für die Landtagspräsidentin Muhterem Aras einen Organstreitantrag der AfD zu Regelungen des Zugangs zu Räumen des Landtags und insbesondere zu einem Verbindungstunnel abgewehrt.
OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat durch Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Henrike Schulte erneut ein Verfahren für die Landtagspräsidentin Muhterem Aras beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gewonnen. Die Abgeordneten der AfD im Landtag und ihre Fraktion hatten Entscheidungen der Präsidentin im Rahmen ihres Hausrechts über die Ausgestaltung des Zugangs zu Räumlichkeiten des Landtags angegriffen. Das betraf auch die Nutzung eines Verbindungstunnels unterhalb der Konrad-Adenauer-Straße zwischen dem Plenargebäude und dem Gebäude mit den Büros der Abgeordneten der großen Fraktionen von Grünen und CDU.
Der Verfassungsgerichtshof hat den Antrag zwar schon als unzulässig abgewiesen, weil Prof. Dr. Lenz und Dr. Schulte aufzeigen konnten, dass die Frist nicht gewahrt wurde. Die Urteilsbegründung macht aber deutlich, dass auch eine Beeinträchtigung von Abgeordneten in ihrer Mandatstätigkeit kaum gegeben sein dürfte, wenn sie lediglich eine öffentliche Straße benützen müssen. Da die Abgeordneten der AfD ihre Büros nicht in dem durch den Tunnel mit dem Plenargebäude verbundenen Haus haben, müssen sie ohnehin ihr Bürogebäude verlassen, um zum Plenargebäude zu gelangen. Dazu müssen sie dem Häuserkonzept der Landtagspräsidentin entsprechend weiterhin und ebenso wie die Abgeordneten der SPD und der FDP auch die Straße nutzen.
OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat mit dem bewährten Duo der beiden Partner Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Henrike Schulte in der zu Ende gehenden Wahlperiode sämtliche Organstreitverfahren für die Präsidentin des Landtages und den Landtag gewonnen. Beide Partner sind auch für verschiedene andere Landtage tätig, teilweise auch mit Dr. Maximilian Gerhold.
Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs (Stand: 18.12.2025)