01. September 2025

Neu erschienen: 4. Auflage des „Oppenländer/Trölitzsch: Praxishandbuch der GmbH-Geschäftsführung“

Das Standardwerk (mit Mustern und Checklisten) für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von GmbHs und deren Berater ist ab sofort in aktualisierter und erweiterter Auflage erhältlich und bei beck-online verfügbar.

Unter der Herausgeberschaft von Dr. Thomas Trölitzsch und Dr. Frank Oppenländer (erschienen im Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG) haben neben diesen mehrere erfahrene OPPENLÄNDER-Juristen als Autoren mitgewirkt: Dr. Florian Schmidt-Volkmar, Dr. Christian Gunßer, Dr. Rolf Leinekugel und Dr. Torsten Gerhard.

Das Handbuch bietet fundierte, praxisnahe Informationen und Hilfestellungen zu allen relevanten Themen bei der Arbeit der Geschäftsführung, des Managements und der Beratung großer wie kleinerer GmbHs, einschließlich der die Geschäftsführer betreffenden Themen aus den Bereichen Steuerrecht, Bilanzrecht, Kartellrecht, M&A und Kartellrecht.

Die 4. Auflage berücksichtigt u.a.:

  • neue Möglichkeiten zu virtuellen Beschlussfassungen und zu Online-Beurkundungen,
  • Änderungen des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG,
  • wichtige Änderungen im Umwandlungsrecht,
  • Fragen der D&O-Versicherung von Geschäftsführern
  • sowie in einem umfangreichen neuen Kapitel die Geschäftsführung bei GmbHs in öffentlicher Hand.

Erhältlich als gedrucktes Werk in Fachbuchhandlungen und bei beck-online im Modul „Handels- und Gesellschaftsrecht PREMIUM“.

Weitere Kanzlei-News

31. Oktober 2025

OPPENLÄNDER erhält erneut Auszeichnung als JUVE TOP 50 Wirtschaftskanzlei

"Auf den Punkt: Zu den Stärken der Stuttgarter Kanzlei zählen nicht nur das Kartellrecht und die Prozessführung – eines hervorragenden Rufs erfreut sich Oppenländer auch bei der Beratung in regulierten Branchen.“ (Zitat JUVE)

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13. Oktober 2025

Keine Absonderungs-Entschädigung ohne mögliche Impfung – OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gewinnt für das Land Baden-Württemberg

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.10.2025 entschieden, dass eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen kann, wenn sie die damals öffentlich empfohlene Impfung trotz ausreichender Möglichkeit nicht in Anspruch genommen hat.

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09. Oktober 2025

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte berät den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe sowie bei der Rückbeteiligung

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH und weiterer verbundener Gesellschaften beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe umfassend rechtlich beraten. Im Rahmen der Transaktion erfolgte zudem eine Rückbeteiligung des Verkäufers an der GarLa Gruppe, zu der OPPENLÄNDER Rechtsanwälte ebenfalls unterstützend tätig war.

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06. Oktober 2025

Bundes-CDU gewinnt mit OPPENLÄNDER Rechtsanwälte: Keine Sanktion wegen Großspende – Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer anderen Partei gegen die Bundestagsverwaltung abgewiesen: Die Bundes-CDU, vertreten durch Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Henrike Schulte und Dr. Maximilian Stützel, muss wegen der Großspenden eines Immobilienunternehmers keine Sanktion von 2,4 Mio. Euro zahlen. Das Gericht bestätigte, dass mit Blick auf das Parteiengesetz kein Verstoß vorliegt.

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