Rechtsanwalt Prof. Dr. Christofer Lenz hat den Präsidenten des Landtags von Thüringen zu einem Antrag beraten, mit dem die AfD eine Abberufung des Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und eines weiteren Verfassungsrichters erreichen wollte.
Auf der Grundlage des Gutachtens von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat es der Präsident des Landtags von Thüringen, Thadäus König, abgelehnt, einen Antrag auf Abberufung des Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und eines weiteren Verfassungsrichters zu stellen. Damit ist er dem Ergebnis des Rechtsgutachtens von OPPENLÄNDER-Partner Prof. Dr. Christofer Lenz gefolgt, das aufgezeigt hat, weshalb die für eine Abberufung nach dem Gesetz über den Verfassungsgerichtshof relevanten Voraussetzungen nicht vorlagen.
Hintergrund: Der von der AfD gestellte Alterspräsident hatte in der konstituierenden Sitzung des Landtages die Wahl eines Präsidenten blockiert. Erst eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ermöglichte dann, dass die Mehrheit des Landtages ihren Kandidaten wählen konnte. Die von der AfD erhobenen Vorwürfe gegen die beteiligten Richter, sie hätten eine grobe Pflichtverletzung begangen oder sich sogar wegen Rechtsbeugung schuldig gemacht, haben keine Grundlage.
Der Präsident des Landtages von Thüringen hatte Prof. Dr. Lenz mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt, weil er Mitherausgeber eines renommierten Kommentars zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz und Vorsitzender des Verfassungsgerichtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer ist.
Pressemitteilung des Thüringer Landtags: https://www.thueringer-landtag.de/presse/pressemitteilungen/2024-1/landtagspraesident-weist-angriff-auf-den-verfassungsgerichtshof-zurueck/
König lehnt AfD-Forderung zum Verfassungsgericht ab, Süddeutsche Zeitung vom 03.04.2025: https://www.sueddeutsche.de/politik/gerichte-koenig-lehnt-afd-forderung-zum-verfassungsgericht-ab-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250402-930-421586