31. Oktober 2025

OPPENLÄNDER erhält erneut Auszeichnung als JUVE TOP 50 Wirtschaftskanzlei

„Auf den Punkt: Zu den Stärken der Stuttgarter Kanzlei zählen nicht nur das Kartellrecht und die Prozessführung – eines hervorragenden Rufs erfreut sich Oppenländer auch bei der Beratung in regulierten Branchen.“ (Zitat JUVE)

Wir freuen uns über die die erneute Auszeichnung als JUVE TOP 50 Wirtschaftskanzlei. Danke an alle Mandantinnen und Mandanten sowie Kolleginnen und Kollegen für die Empfehlungen!

Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2025/2026 würdigt insbesondere unsere Arbeit im

  • Kartellrecht mit Prof. Dr. Albrecht Bach, Dr. Andreas Hahn, Dr. Ulrich Klumpp, Dr. Matthias Ulshöfer, Dr. Florian Schmidt-Volkmar und Dr. Christoph Wolf,
  • Energiesektor mit Prof. Dr. Markus Köhler, Dr. Andreas Hahn und Dr. Malte Weitner,
  • Gesellschaftsrecht mit Dr. Thomas Trölitzsch, Dr. Rolf Leinekugel, Dr. Felix Born und Dr. Carl Höfer,
  • Gesundheitswesen mit Dr. Timo Kieser, Dr. Christina Koppe-Zagouras, Dr. Katharina Köbler LL.M.,
  • Marken- & Wettbewerbsrecht mit Prof. Dr. Markus Köhler, Dr. Christina Koppe-Zagouras und Dr. Timo Kieser,
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Corina Jürschik-Grau LL.M. und Dr. Torsten Gerhard,
  • Transaktionen mit Dr. Felix Born, Dr. Rolf Leinekugel, Dr. Thomas Trölitzsch und Dr. Christian Gunßer,
  • Vergaberecht mit Dr. Matthias Ulshöfer,
  • Verkehrssektor mit Dr. Corina Jürschik-Grau LL.M., Prof. Dr. Christofer Lenz und Prof. Dr. Markus Köhler.

Besonders gratulieren wir unseren Partnern Prof. Dr. Albrecht Bach und Dr. Andreas Hahn, die als „führende Berater“ im Kartellrecht ausgezeichnet wurden.

Weitere Kanzlei-News

13. Oktober 2025

Keine Absonderungs-Entschädigung ohne mögliche Impfung – OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gewinnt für das Land Baden-Württemberg

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.10.2025 entschieden, dass eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen kann, wenn sie die damals öffentlich empfohlene Impfung trotz ausreichender Möglichkeit nicht in Anspruch genommen hat.

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09. Oktober 2025

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte berät den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe sowie bei der Rückbeteiligung

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH und weiterer verbundener Gesellschaften beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe umfassend rechtlich beraten. Im Rahmen der Transaktion erfolgte zudem eine Rückbeteiligung des Verkäufers an der GarLa Gruppe, zu der OPPENLÄNDER Rechtsanwälte ebenfalls unterstützend tätig war.

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06. Oktober 2025

Bundes-CDU gewinnt mit OPPENLÄNDER Rechtsanwälte: Keine Sanktion wegen Großspende – Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer anderen Partei gegen die Bundestagsverwaltung abgewiesen: Die Bundes-CDU, vertreten durch Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Henrike Schulte und Dr. Maximilian Stützel, muss wegen der Großspenden eines Immobilienunternehmers keine Sanktion von 2,4 Mio. Euro zahlen. Das Gericht bestätigte, dass mit Blick auf das Parteiengesetz kein Verstoß vorliegt.

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02. September 2025

OPPENLÄNDER berät den Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn erfolgreich im Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der Eisenbahnstrecke von Weil der Stadt nach Calw

Für den Zweckverband haben Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Thorsten Gerhard, Dr. Maximilian Stützel, Dr. Vera Dörrfuß und Dr. Maximilian Gerhold das Verfahren für die Reaktivierung der noch ausstehenden Tunnelanlagen Forst und Hirsau während der letzten Monate in umwelt- und baurechtlichen Fragestellungen begleitet.

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