27. November 2025

OPPENLÄNDER ernennt eine neue Partnerin und einen neuen Partner

Die OPPENLÄNDER-Partnerschaft wächst. Zum 01.01.2026 wird Dr. Henrike Schulte Partnerin und Dr. Joachim Ott Salary Partner von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte. Beide waren bisher assoziierte Partner der Kanzlei. Wir gratulieren Henrike und Joachim ganz herzlich und freuen uns über die menschliche und fachliche Bereicherung für unsere Partnerschaft!

Henrike hat in Konstanz und Stockholm studiert und an der Universität Konstanz promoviert. Seit Dezember 2019 ist sie bei OPPENLÄNDER in allen Bereichen des Öffentlichen Rechts tätig. Ihre Schwerpunkte liegen im Verfassungs- und Parlamentsrecht, dem Börsen- und Bankenaufsichtsrecht sowie im Bereich der Regulierung neuer Mobilitätsangebote.

Joachim hat in Saarbrücken und Exeter studiert und an der Universität Saarbrücken promoviert. Seit Mai 2019 ist er bei OPPENLÄNDER im Bereich Vergaberecht tätig. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der Gestaltung von Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber und in der Beratung von Unternehmen zu allen Fragen des Vergaberechts.

Mit den Partnerernennungen stärken wir unsere öffentlich-rechtliche und vergaberechtliche Praxis weiter. Sie sind ein klares Zeichen für die erfolgreiche Arbeit, die wir in diesen Bereichen für unsere Mandanten leisten. Ab jetzt mit einem noch schlagkräftigeren Team…

Partnerernennung von Dr. Henrike Schulte und Dr. Joachim Ott

Weitere Kanzlei-News

21. November 2025

OPPENLÄNDER erstreitet Rekordschadensersatzbetrag für idealo

idealo hat vor dem Landgericht Berlin einen wegweisenden Erfolg gegen Google erzielt. Das Gericht bestätigte, dass Google seine Marktmacht weit über den Zeitpunkt der Kommissionsentscheidung hinaus missbraucht hat, um den eigenen Preisvergleichsdienst zu bevorzugen, und verurteilte den US-Konzern zu Schadensersatz in Höhe von über 465 Millionen Euro inklusive Zinsen.

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31. Oktober 2025

OPPENLÄNDER erhält erneut Auszeichnung als JUVE TOP 50 Wirtschaftskanzlei

"Auf den Punkt: Zu den Stärken der Stuttgarter Kanzlei zählen nicht nur das Kartellrecht und die Prozessführung – eines hervorragenden Rufs erfreut sich Oppenländer auch bei der Beratung in regulierten Branchen.“ (Zitat JUVE)

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13. Oktober 2025

Keine Absonderungs-Entschädigung ohne mögliche Impfung – OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gewinnt für das Land Baden-Württemberg

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.10.2025 entschieden, dass eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen kann, wenn sie die damals öffentlich empfohlene Impfung trotz ausreichender Möglichkeit nicht in Anspruch genommen hat.

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09. Oktober 2025

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte berät den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe sowie bei der Rückbeteiligung

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH und weiterer verbundener Gesellschaften beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe umfassend rechtlich beraten. Im Rahmen der Transaktion erfolgte zudem eine Rückbeteiligung des Verkäufers an der GarLa Gruppe, zu der OPPENLÄNDER Rechtsanwälte ebenfalls unterstützend tätig war.

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