13. Mai 2026

OPPENLÄNDER erzielt Prozesserfolg zu Schadensersatzforderungen aus Arzneimittelrabattverträgen

Dr. Matthias Ulshöfer und Dr. Joachim Ott haben in einem Grundsatzverfahren vor dem Sozialgericht München für ein internationales Pharmaunternehmen unberechtigte Schadensersatzforderungen aus Arzneimittelrabattverträgen erfolgreich abgewehrt. Die Klagen einer großen Krankenkasse wurden per „Stuhlurteil“ abgewiesen.

Die Urteile haben erhebliche Bedeutung für die Generikabranche. Einige gesetzliche Krankenkassen sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, pharmazeutische Unternehmen mit hohen Schadensersatzforderungen zu konfrontieren. Die Berechtigung solcher Forderungen war stets hoch umstritten. Regelmäßig werden die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten in den öffentlich ausgeschriebenen Rabattverträgen nach § 130a SGB V abschließend geregelt. Für Schadensersatzforderungen, die über die vertraglichen Regelungen hinausgehen, gibt es keinen Raum. Pharmazeutische Unternehmen müssen solche Forderungen bei der Kalkulation ihres Rabattangebotes auch nicht mit einpreisen.

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte beschäftigt sich seit vielen Jahre intensiv mit der Ausschreibung von Arzneimittelrabattverträgen, bei denen die gesetzlichen Krankenkassen einzelnen Pharmaunternehmen die exklusive Belieferung aller Patienten mit einem bestimmten Wirkstoff zusichern und sich im Gegenzug hohe Rabattzahlungen auf den Abgabenpreis zusichern lassen. Neben den vergaberechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der europaweiten Ausschreibung der Arzneimittelverträge stellen sich in letzter Zeit zunehmend Fragen bei der Abwicklung solcher Verträge.

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04. Juni 2026

OPPENLÄNDER verstärkt den Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und Gesundheit durch Rechtsanwältin Dr. Sonja Bühler, LL.M. (Edinburgh)

Seit Anfang Juni 2026 verstärkt Dr. Sonja Bühler unser Team im Gewerblicher Rechtsschutz und Gesundheit.

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22. Mai 2026

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche für das Land Baden-Württemberg ab

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20.05.2026 (Az. 4 U 168/25) die Berufung eines großen Non-Food-Handelskonzerns gegen das Land Baden-Württemberg zurückgewiesen und damit das klageabweisende Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt. Die Klägerin hatte Entschädigungsansprüche wegen der während der Corona-Pandemie angeordneten Betriebsschließungen in den Lockdown-Phasen von März bis Mai 2020 sowie von Dezember 2020 bis April 2021 geltend gemacht und forderte über 32 Mio. Euro Entschädigung.

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01. April 2026

OPPENLÄNDER kippt in einem Grundsatzverfahren für BOLT Mindestpreise für den Mietwagenverkehr in Essen

Dr. Henrike Schulte und Dr. Maximilian Gerhold haben für die europäische Mobilitätsplattform BOLT sowie ein Dortmunder Mietwagenunternehmen die Aussetzung einer Allgemeinverfügung der Stadt Essen über Mindestpreise für den Mietwagenverkehr vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erstritten.

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12. Februar 2026

OPPENLÄNDER gehört laut Legal500 wieder zu den Besten

Im jüngst veröffentlichen Ranking von Legal 500 Deutschland 2026 sind wir wieder TOP KANZLEI im City Focus Stuttgart und zählen in zwei Praxisbereichen als TOP TIER KANZLEI.

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