OPPENLÄNDER gewinnt für Banken gegen die BaFin
OPPENLÄNDER hat in einem Musterverfahren für drei Sparkassen und drei Volksbanken in enger Abstimmung mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und dem Bundesverband Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) erfolgreich Anfechtungsklage gegen eine Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführt. Das Mandat geführt haben Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Henrike Schulte, mitgewirkt hat auch Frau Rechtsanwältin Julia Felger.
Die Allgemeinverfügung der BaFin betraf den Umgang mit sogenannten Prämiensparverträgen. Nach Angaben der BaFin ging es um etwa 1 Million Verträge. Gegen die Verfügung der Bankenaufsicht haben über 1100 Kreditinstitute Widerspruch eingelegt, überwiegend Sparkassen, aber auch Volksbanken und Privatbanken. In Abstimmung mit den beiden Verbänden der Sparkassen und der Volksbanken hat OPPENLÄNDER Rechtsanwälte ein Musterverfahren geführt und in erster Instanz gewonnen. Die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde zugelassen.
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