OPPENLÄNDER gewinnt für CDU-Bundesverband
OPPENLÄNDER hat durch die Rechtsanwälte Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Raphael Höll den CDU-Bundesverband erfolgreich vor dem Landgericht Berlin vertreten und die Abweisung einer gegen Beschlüsse des CDU-Bundesvorstandes gerichteten Klage erreicht.
Wie schon vor dem Bundesparteigericht der CDU ging es um Beschlüsse des CDU-Bundesvorstandes zur Einladung der Präsidentin des CDU-Wirtschaftsrates als Gast zu den Sitzungen des Bundesvorstandes. Der Bundesvorstand bewegt sich dabei im Rahmen seiner Entscheidungsfreiheit nach dem Parteiengesetz und dem Statut der CDU. Die von einem Lobbyverband unterstützte Klage war unzulässig. Auf die ausschlaggebenden rechtlichen Unterschiede zwischen einem Gaststatus und einer Mitgliedschaft im Vorstand hatte schon das Bundesparteigericht der CDU abgestellt.