OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat durch Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Henrike Schulte für den Saarländischen Landtag die Organstreitanträge eines CDU-Abgeordneten abgewehrt. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat festgestellt, dass die Landtagspräsidentin Heike Winzent (SPD) keine Verfassungsrechte verletzt hat, als sie Durchsuchungen bei dem einer Straftat verdächtigten Abgeordneten genehmigt hat. Der Verfassungsgerichtshof hat das ausdrücklich festgestellt, obwohl die Anträge wegen Verfristung und fehlender Antragsbefugnis schon unzulässig waren – was er auch festgestellt hat. Damit ist er auf ganzer Linie und auch bei den Einzelheiten der Begründung dem Vortrag von Prof. Lenz und Dr. Schulte gefolgt.
Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Henrike Schulte sind ein eingespieltes Team und vertreten regelmäßig Parlamente und andere Staatsorgane in verfassungsgerichtlichen Verfahren.