11. Februar 2025

OPPENLÄNDER gewinnt Organstreit für Parlament

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat durch Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Henrike Schulte für den Saarländischen Landtag die Organstreitanträge eines CDU-Abgeordneten abgewehrt. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat festgestellt, dass die Landtagspräsidentin Heike Winzent (SPD) keine Verfassungsrechte verletzt hat, als sie Durchsuchungen bei dem einer Straftat verdächtigten Abgeordneten genehmigt hat. Der Verfassungsgerichtshof hat das ausdrücklich festgestellt, obwohl die Anträge wegen Verfristung und fehlender Antragsbefugnis schon unzulässig waren – was er auch festgestellt hat. Damit ist er auf ganzer Linie und auch bei den Einzelheiten der Begründung dem Vortrag von Prof. Lenz und Dr. Schulte gefolgt.

Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Henrike Schulte sind ein eingespieltes Team und vertreten regelmäßig Parlamente und andere Staatsorgane in verfassungsgerichtlichen Verfahren.

Weitere Kanzlei-News

01. Juli 2026

EUWA beim Verkauf an Grundfos von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte beraten

Der Gesellschafter des in Deutschland ansässigen Wasseraufbereitungsspezialisten EUWA wurde beim Verkauf seiner Anteile an den dänischen Pumpen- und Wassertechnologiekonzern Grundfos von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gesellschaftsrechtlich und im Rahmen der M&A-Transaktion beraten.

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18. Juni 2026

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnen OPPENLÄNDER Rechtsanwälte erneut aus

Unsere Anwältinnen und Anwälte gehören zu den Best Lawyers. Der US-Verlag ermittelte für das Handelsblatt die Besten der DACH-Region für das Jahr 2026. Die Auszeichnungen werden auf Basis von Befragungen mit Branchenkollegen verliehen und zeigen auf, wer durch fachliche Qualifikation, hohe Reputation und exzellente Marktstellung hervorsticht.

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04. Juni 2026

OPPENLÄNDER verstärkt den Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und Gesundheit durch Rechtsanwältin Dr. Sonja Bühler, LL.M. (Edinburgh)

Seit Anfang Juni 2026 verstärkt Dr. Sonja Bühler unser Team im Gewerblicher Rechtsschutz und Gesundheit.

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22. Mai 2026

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche für das Land Baden-Württemberg ab

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20.05.2026 (Az. 4 U 168/25) die Berufung eines großen Non-Food-Handelskonzerns gegen das Land Baden-Württemberg zurückgewiesen und damit das klageabweisende Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt. Die Klägerin hatte Entschädigungsansprüche wegen der während der Corona-Pandemie angeordneten Betriebsschließungen in den Lockdown-Phasen von März bis Mai 2020 sowie von Dezember 2020 bis April 2021 geltend gemacht und forderte über 32 Mio. Euro Entschädigung.

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