13. August 2024
OPPENLÄNDER gewinnt Verfahren für den saarländischen Landtag
OPPENLÄNDER hat den Landtag im Saarland gegen die dortige AfD-Fraktion vertreten und das Verfahren gewonnen. Der Verfassungsgerichthof in Saarbrücken hat entschieden, dass die dreiköpfige AfD-Fraktion keinen Anspruch darauf hat, ein stimmberechtigtes Mitglied in einem Untersuchungsausschuss zu stellen. Die vom Landtag ermöglichte beratende Mitwirkung genügt.
In diesem Fall tätig waren Dr. Christofer Lenz und Dr. Henrike Schulte.