01. April 2026

OPPENLÄNDER kippt in einem Grundsatzverfahren für BOLT Mindestpreise für den Mietwagenverkehr in Essen

Dr. Henrike Schulte und Dr. Maximilian Gerhold haben für die europäische Mobilitätsplattform BOLT sowie ein Dortmunder Mietwagenunternehmen die Aussetzung einer Allgemeinverfügung der Stadt Essen über Mindestpreise für den Mietwagenverkehr vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erstritten.

Die Stadt Essen hatte durch eine seit dem 01.01.2026 anwendbare Allgemeinverfügung Mindestpreise für den – regelmäßig app-vermittelten – Mietwagenverkehr angeordnet, die sieben Prozent unter dem örtlichen Taxitarif liegen. Fahrten mit Mietwagen werden regelmäßig über die Apps von Vermittlungsplattformen wie BOLT oder UBER gebucht und erfreuen sich gerade bei einem jüngeren Publikum großer Beliebtheit. Das Taxigewerbe fordert seit langem die Einführung von Mindestpreisen für diese Beförderungen durch Mietwagen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist der von OPPENLÄNDER vorgetragenen Argumentation gefolgt und hat schon im einstweiligen Rechtsschutz festgehalten, dass die Allgemeinverfügung der Stadt Essen „offensichtlich rechtswidrig“ ist und gegenüber den Antragstellerinnen nicht mehr vollzogen werden darf. Maßgeblich war, dass die Regelung zur Berechnung der Höhe dieses Mindestbeförderungsentgelts zu unbestimmt war. Sollte die Stadt Essen einen erneuten Anlauf zur Anordnung von Mindestpreisen unternehmen, müsste sich diese Maßnahmen, worauf das Gericht ausdrücklich noch hingewiesen hat, an der anwendbaren Niederlassungsfreiheit des Unionsrechts messen lassen. Damit ist auch klar, dass sich Kommunen nicht pauschal darauf berufen können, dass das Unionsrecht nicht anwendbar sei.

Die Entscheidung ist wegweisend, weil immer mehr Kommunen ankündigen, Mindestpreise für den Mietwagenverkehr anzuordnen. Die Entscheidung stellt erstmals klar, dass auch die Mobilitätsplattformen solche Preisregelungen angreifen können, weil sie in eigenen Rechten verletzt werden. Diese Frage war bislang nicht geklärt.

OPPENLÄNDER berät umfassend in regulierten Branchen, insbesondere im Verkehrsbereich und zu verfassungs– und europarechtlichen Fragestellungen.

 

Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen

Zur Berichterstattung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen „Eilantrag erfolgreich – Antragstellerinnen dürfen Mietwagenfahrten in Essen ohne Mindestbeförderungsentgelte durchführen“, 01.04.2026

Zur Berichterstattung des WDR „Gericht stoppt Mindestpreise für zwei Essener Mietwagenunternehmen“, 01.04.2026

Zur Berichterstattung der ZEIT-Online „Uber-Fahrten in Essen: Gericht rügt Mindestpreise“, 01.04.2026

Zur Berichterstattung der Westdeutsche Allgemeine Zeitung „Zwei Kläger erfolgreich: Gericht kippt Mindestpreis für Mietwagen in Essen“, 01.04.2026

Zur Berichterstattung von Beck-Aktuell „Allgemeinverfügung unklar: Mindestpreise bei Beförderung müssen transparent sein“, 01.04.2026

Zur Berichterstattung von Legal Tribune Online „Gericht stoppt Min­dest­p­reise für Miet­wa­gen­fahrten“, 02.04.2026

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