09. Oktober 2025

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte berät den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe sowie bei der Rückbeteiligung

OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat den Gesellschafter der GDT Gründach Technik GmbH und weiterer verbundener Gesellschaften beim Verkauf seiner Anteile an die GarLa Gruppe umfassend rechtlich beraten. Im Rahmen der Transaktion erfolgte zudem eine Rückbeteiligung des Verkäufers an der GarLa Gruppe, zu der OPPENLÄNDER Rechtsanwälte ebenfalls unterstützend tätig war.

 

Die GDT Gründach Technik GmbH mit Sitz in Unterensingen beschäftigt rund 40 Mitarbeiter und ist ein führendes Garten- und Landschaftsbauunternehmen, das bundesweit sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit Dachbegrünungen anbietet – von der Konzeption über die Umsetzung bis hin zur langfristigen Betreuung und Instandhaltung.

 

Mit der Transaktion wird die GDT Gründach Technik GmbH Teil der GarLa Gruppe, die eine wesentliche Rolle bei der Konsolidierung des stark fragmentierten Garten- und Landschaftsbaumarktes in der D/A/CH-Region spielt und ihrer anspruchsvollen Kundschaft hochwertige Dienstleistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau bietet. Sie gehört zum Portfolio der Ufenau Capital Partners AG.

 

Für OPPENLÄNDER tätig waren Dr. Thomas Trölitzsch (Gesellschaftsrecht/M&A, Federführung) und Julia Sauter, LL.M. (Gesellschaftsrecht/M&A).

Weitere Kanzlei-News

31. Oktober 2025

OPPENLÄNDER erhält erneut Auszeichnung als JUVE TOP 50 Wirtschaftskanzlei

"Auf den Punkt: Zu den Stärken der Stuttgarter Kanzlei zählen nicht nur das Kartellrecht und die Prozessführung – eines hervorragenden Rufs erfreut sich Oppenländer auch bei der Beratung in regulierten Branchen.“ (Zitat JUVE)

Beitrag lesen
13. Oktober 2025

Keine Absonderungs-Entschädigung ohne mögliche Impfung – OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gewinnt für das Land Baden-Württemberg

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.10.2025 entschieden, dass eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen kann, wenn sie die damals öffentlich empfohlene Impfung trotz ausreichender Möglichkeit nicht in Anspruch genommen hat.

Beitrag lesen
06. Oktober 2025

Bundes-CDU gewinnt mit OPPENLÄNDER Rechtsanwälte: Keine Sanktion wegen Großspende – Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer anderen Partei gegen die Bundestagsverwaltung abgewiesen: Die Bundes-CDU, vertreten durch Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Henrike Schulte und Dr. Maximilian Stützel, muss wegen der Großspenden eines Immobilienunternehmers keine Sanktion von 2,4 Mio. Euro zahlen. Das Gericht bestätigte, dass mit Blick auf das Parteiengesetz kein Verstoß vorliegt.

Beitrag lesen
02. September 2025

OPPENLÄNDER berät den Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn erfolgreich im Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der Eisenbahnstrecke von Weil der Stadt nach Calw

Für den Zweckverband haben Prof. Dr. Christofer Lenz, Dr. Thorsten Gerhard, Dr. Maximilian Stützel, Dr. Vera Dörrfuß und Dr. Maximilian Gerhold das Verfahren für die Reaktivierung der noch ausstehenden Tunnelanlagen Forst und Hirsau während der letzten Monate in umwelt- und baurechtlichen Fragestellungen begleitet.

Beitrag lesen