Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Maximilian Gerhold haben für den Landtag des Saarlandes einen Organstreitantrag eines AfD-Abgeordneten zu den Funktionszulagen für Parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Fraktionsvorsitzende abgewehrt.
OPPENLÄNDER Rechtsanwälte hat erneut ein Verfahren für ein Verfassungsorgan gewonnen. Prof. Dr. Christofer Lenz und Dr. Maximilian Gerhold waren vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes für den dortigen Landtag erfolgreich. Der Verfassungsgerichtshof hat unter Übernahme der OPPENLÄNDER-Argumentation den Antrag eines AfD-Abgeordneten gegen die gesetzlichen Vorgaben zu Gewährung von Funktionszulagen als unzulässig verworfen. Konkret ging es um die Möglichkeit der Fraktionen, ihren Parlamentarischen Geschäftsführern und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Zulagen zu bezahlen.
OPPENLÄNDER Rechtsanwälte ist regelmäßig vor Verfassungsgerichten für Staatsorgane der Länder tätig und vertritt dabei sowohl Landesregierungen als auch Landtage und deren Präsidentinnen und Präsidenten.
Zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, 04.02.2026