OPPENLÄNDER verteidigt Wurstwarenhersteller erfolgreich in Grundsatzstreit gegen den Schutzverband Nürnberger Bratwürste
Der Schutzverband Nürnberger Bratwürste e.V. ist vor dem Landgericht München I gegen den Wurstwarenhersteller Franz Ostermeier GmbH vorgegangen. Er störte sich insbesondere an Form und Größe der in Niederbayern hergestellten Würstchen sowie und an der Gestaltung der Verpackung. Hiermit verstoße der Hersteller gegen die geschützte geographische Angabe „Nürnberger Bratwürste / Nürnberger Rostbratwürste“, so der Schutzverband.
Das LG München I hat gestern die Klage abgewiesen. Durch die Größe und Form der Würste werde kein Bezug zu der geschützten geographischen Herkunft hergestellt.
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