11. Juli 2024

Sven Luckert ist neuer assoziierter Partner bei OPPENLÄNDER

Sven Luckert wurde zum 01.07.2024 zum assoziierten Partner von OPPENLÄNDER ernannt.

Seit Anfang 2021 ist Sven Luckert im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und M&A bei OPPENLÄNDER tätig.
Studiert hat Sven Luckert an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena, dann war er zunächst in einer Anwaltskanzlei in Erfurt im Bereich Gesellschaftsrecht und danach in einer Rechtsabteilung in Albstadt tätig. Sven Luckert hat sich im Rahmen seiner Tätigkeit bei OPPENLÄNDER zu einem Experten für gesellschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Mandate entwickelt. Seit Juni 2024 ist Sven Luckert Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wir freuen uns, dass er als assoziierter Partner an unternehmerischen Entscheidungen der Partnerschaft enger mitwirken wird.

Weitere Kanzlei-News

01. Juli 2026

EUWA beim Verkauf an Grundfos von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte beraten

Der Gesellschafter des in Deutschland ansässigen Wasseraufbereitungsspezialisten EUWA wurde beim Verkauf seiner Anteile an den dänischen Pumpen- und Wassertechnologiekonzern Grundfos von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte gesellschaftsrechtlich und im Rahmen der M&A-Transaktion beraten.

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18. Juni 2026

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnen OPPENLÄNDER Rechtsanwälte erneut aus

Unsere Anwältinnen und Anwälte gehören zu den Best Lawyers. Der US-Verlag ermittelte für das Handelsblatt die Besten der DACH-Region für das Jahr 2026. Die Auszeichnungen werden auf Basis von Befragungen mit Branchenkollegen verliehen und zeigen auf, wer durch fachliche Qualifikation, hohe Reputation und exzellente Marktstellung hervorsticht.

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04. Juni 2026

OPPENLÄNDER verstärkt den Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und Gesundheit durch Rechtsanwältin Dr. Sonja Bühler, LL.M. (Edinburgh)

Seit Anfang Juni 2026 verstärkt Dr. Sonja Bühler unser Team im Gewerblicher Rechtsschutz und Gesundheit.

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22. Mai 2026

OPPENLÄNDER wehrt Staatshaftungsansprüche für das Land Baden-Württemberg ab

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20.05.2026 (Az. 4 U 168/25) die Berufung eines großen Non-Food-Handelskonzerns gegen das Land Baden-Württemberg zurückgewiesen und damit das klageabweisende Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt. Die Klägerin hatte Entschädigungsansprüche wegen der während der Corona-Pandemie angeordneten Betriebsschließungen in den Lockdown-Phasen von März bis Mai 2020 sowie von Dezember 2020 bis April 2021 geltend gemacht und forderte über 32 Mio. Euro Entschädigung.

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