Spezialisiert

Recht der Politik

Herausragendes Renommee genießen wir bei Rechtsfragen der Politik, mit deren Lösung wir durch eine langjährige Tätigkeit für alle politischen Akteure (Parlamente, Regierungen, Minister, Abgeordnete, Fraktionen und Parteien) vertraut sind. Wir beraten laufend mehrere bedeutende politische Parteien und waren für sie und deren Landesorganisationen in den letzten 25 Jahren an allen wesentlichen Anwendungsfällen des Parteienfinanzierungsrechts beratend und als gerichtliche Vertreter beteiligt.

Fraktionen des Deutschen Bundestages und verschiedener Landtage beraten wir regelmäßig zu Fragen des Parlaments-, Fraktions- und des Wahlrechts und erstatten Gutachten zu inhaltlichen Regelungsmöglichkeiten im Gesetzgebungsverfahren, zu Fragen direkter Demokratie und zu stärkeren Maßnahmen gegen den Klimawandel. Dabei reichen die Themen von der Schuldenbremse über parlamentarische Ordnungsmaßnahmen bis zum parlamentarischen Fragerecht. Wir beraten und vertreten die beteiligten politischen Akteure auch im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen, gegenüber Rechnungshöfen und bei medialen Vorwürfen. Es sind oftmals bekannte Spitzenpolitiker, die unsere Erfahrung bei der raschen Erledigung von im Raum stehenden Vorwürfen gegen sie als Person zu schätzen wissen.

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