2003

Recht des Internet

C.F. Müller Verlag, 4. Auflage 2003 (gemeinsam mit Prof. Dr. Arndt)

Vorwort zur 4. Auflage

Zwei Jahre nach dem Ende der Internet-Euphorie ist der Glanz der großen Namen wie Yahoo oder Napster verblaßt. Die großen Unternehmensübernahmen sind heute ebenso ein Stück Wirtschaftsgeschichte wie viele schillernde Börsen-Millionäre und ihre hochtrabenden Geschäftspläne. Trotzdem ist das Internet so lebendig wie nie zuvor. Mehr als eine halbe Milliarde Menschen in aller Welt nutzen inzwischen das neue Medium. Die Popularität zeigt Wirkung: Das Internet der zweiten Generation ist heute dabei, das nicht erfüllte Versprechen der Pioniere der ersten Generation einzulösen, nämlich Gewinne zu erzielen.
Im Gegensatz zur Internet-Wirtschaft ist das Recht des Internet noch nicht in ruhigere Fahrwasser gekommen. Es ist schwer zu sagen, ob die Fülle von Rechtsprechung zu Sachverhalten mit Internet-Bezug oder die rege Gesetzgebungstätigkeit des deutschen Gesetzgebers derzeit die tiefgreifenderen Veränderungen des Internetrechts mit sich bringt. Für den Rechtsanwender wird es jedenfalls immer schwieriger, einen vollständigen und – vor allen Dingen – aktuellen Überblick über den Stand der rechtlichen Diskussion zu gewinnen. Entsprechend hat sich das vorliegende Buch weiter deutlich verändert und – wie wir hoffen – weiterentwickelt. Die umfangreiche Rechtsprechung sowie die mitunter allzu hektische Novellierung des Teledienstegesetzes, des Signaturgesetzes sowie das Gesetz zur Änderung von Formvorschriften machten eine umfangreiche Überarbeitung, teilweise Neufassung einzelner Kapitel erforderlich.
Rechtsprechung und Literatur sind bis Januar 2003 berücksichtigt. Für Anregungen und Hinweise der Leser sind wir, wie stets, dankbar.
Frau Kerstin Idler und Frau Gertrud Bruck schulden wir aufrichtigen Dank für ihre ebenso geduldige wie zuverlässige Betreuung des Manuskripts. Darüber hinaus bedanken wir uns sehr bei Frau Natalia Wilczek für die kritische Durchsicht des Manuskripts und zahlreiche Anregungen.
Das Recht des Internet ist derzeit wohl eine der schnelllebigsten Rechtsmaterien. Selbst eine jährliche Neuauflage kann der raschen Entwicklung hier nicht genügen. Deshalb haben wir uns seit der dritten Auflage zu einem kostenlosen Zusatzservice entschlossen: Unter der Internet-Adresse www.recht-des-internet.com werden wir die wichtigsten Entwicklungen im Recht des Internet nach Erscheinen dieser Auflage darstellen.

Stuttgart/Mannheim im Januar 2003
Markus Köhler
Hans-Wolfgang Arndt

Vorwort zur 3. Auflage

Es ist schwer zu sagen, ob die Fülle von Rechtsprechung zu Sachverhalten mit Internetbezug oder die rege Gesetzgebungstätigkeit des deutschen Gesetzgebers derzeit die tiefgreifenderen Veränderungen des Internetrechts mit sich bringt. Für den Rechtsanwender wird es jedenfalls immer schwieriger, einen vollständigen und – vor allen Dingen – aktuellen Überblick über den Stand der rechtlichen Diskussion zu gewinnen. Entsprechend hat sich das vorliegende Buch seit der 2. Auflage weiter deutlich verändert und – wie wir hoffen – weiterentwickelt. Um den Einstieg in die jeweilige Materie zu vereinfachen, sind den einzelnen Kapiteln Einführungsfälle vorangestellt, die im Laufe der Darstellung gelöst werden. Die umfangreiche Rechtsprechung sowie die Novellierung des Teledienstegesetzes, des Signaturgesetzes sowie das Gesetz zur Änderung von Formvorschriften machten eine umfangreiche Überarbeitung, teilweise Neufassung einzelner Kapitel erforderlich. Das Datenschutzrecht wurde mit Blick auf seine stetig wachsende Bedeutung ergänzt.
Rechtsprechung und Literatur sind bis April 2001 berücksichtigt. Für Anregungen und Hinweise der Leser sind wir, wie stets, dankbar.
Frau Kerstin Idler und Frau Gertrud Bruck schulden wir aufrichtigen Dank für ihre ebenso geduldige wie zuverlässige Betreuung des Manuskripts.

Stuttgart/Mannheim im Mai 2001
Markus Köhler
Hans-Wolfgang Arndt

Vorwort zur 2. Auflage

Die Stimmen sind verstummt, die sich das Internet als rechtsfreien Raum wünschen. Die Goldgräberstimmung, mit der allenthalben die wirtschaftliche Nutzung des Internets in atemberaubender Geschwindigkeit vorangetrieben wird, fordert im Gegenteil kalkulierbare rechtliche Rahmenbedingungen für diese Aktivitäten. Die juristische Umsetzung dieser – berechtigten – Forderung ließ bisher jedoch zu Wünschen übrig. Überkommenes föderatives Kompetenzgerangel der Gesetzgeber, eine bunte Vielfalt diametral voneinander abweichender untergerichtlicher Entscheidungen und Stellungnahmen in der Literatur, die teilweise wenig Verständnis für Funktion und Bedeutung des Mediums zeigten, führten zu verwunderten Blicken der Internetuser auf das juristische Chaos, mit dem die angeblich anarchischen Zustände im Internet beendet werden sollten. In der Zwischenzeit zeichnet sich ab, dass die einzelnen Teildisziplinen der Rechtswissenschaft das Steuer übernehmen und sich jeweils stellenden Rechtsfragen des Internets in das allgemeine Rechtssystem einpassen. Dies hat dazu geführt, dass beispielsweise im Bereich des Domainrechts oder des E-Commerce-Rechts „Strukturen“ und allgemein anerkannte Grundsätze entstanden sind, an denen sich der Anwender rechtverlässlich orientieren kann. Am „Vorabend der E-Commerce-Richtlinie“ bleibt zu hoffen, dass die erforderliche Internationalität der rechtlichen Diskussion zukünftig größere Fortschritte machen wird, damit eine globalisierte Wirtschaft nicht nur ein globales Medium, sondern auch globalisierte rechtliche Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt bekommt.
Diesen Entwicklungen möchte sich unser Buch anpassen. Die 2. Auflage ist daher von einer maßvollen Erweiterung, aber gleichzeitig einer teils erheblichen Überarbeitung und Ergänzung der einzelnen Rechtsgebiete gekennzeichnet. Natürlich sind wir wiederum Anregungen und Hinweisen der Leser denkbar. Die Entwicklung von Rechtssprechung und Literatur ist – soweit veröffentlicht – bis Februar 2000 berücksichtigt. Frau Kerstin Steinbauer und Frau Gertrud Bruck schulden wir Dank für die stets zuverlässige Betreuung des Manuskripts.

Stuttgart/Mannheim im März 2000
Markus Köhler
Hans-Wolfgang Arndt

Vorwort zur 1. Auflage

Es war abzusehen, daß die aus rechtlicher Sicht „anarchischen“ Zustände der Kommunikation im Internet nicht dauerhaft sein würden. Unzutreffend war auch die Prognose, daß das klassische juristische „Handwerkszeug“ zur Beurteilung von Sachverhalten aus dem Internet gänzlich untauglich sei. Im Gegenteil, die atemberaubende Entwicklung dieses Mediums führt gegenwärtig zu vielfältigen Beispielen in Rechtsprechung und Literatur, bei denen vorhandene Normen und Prinzipien auf Sachverhalte aus dem Internet angewendet werden. Nicht alle diese Versuche überzeugen indes. Dort, wo tatsächlich Schutzlücken bestehen, ist eine geradezu hektische Betriebsamkeit des Gesetzgebers festzustellen. Im Steuerrecht führt dies sogar dazu, daß neue Versuche unternommen werden, den lang gehegten Wunsch der Finanzverwaltung nach Zugriff auf die elektronischen Daten der Unternehmen durchzusetzen.
Die Vielschichtigkeit der Probleme, die die Nutzung des Internets mit sich bringt, zwingt dazu, sich mit einer Fülle von unterschiedlichen Rechtsmaterien zu befassen, von denen viele nicht zum üblichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen, geschweige denn zu den klassischen Ausbildungsinhalten gehören. Ziel des vorliegenden Leitfadens ist es, dem Leser einen Überblick über die Vielzahl der auftretenden Probleme und der hierzu anwendbaren Rechtsmaterien zu verschaffen, einen Überblick auch über die unterschiedlich weit ausdifferenzierten Lösungsversuche der Praxis.
Da sich das Recht des Internets noch stetig im Fluß befindet, sind wir für Anregungen und Hinweise der Leser dankbar. Die Entwicklung von Rechtsprechung und Literatur ist – soweit veröffentlicht – bis Februar 1999 berücksichtigt. Frau Kerstin Steinbauer und Frau Gertrud Bruck danken wir für die Betreuung des Manuskripts.

Stuttgart/Mannheim im März 1999
Markus Köhler
Hans-Wolfgang Arndt