Mit der Geltung der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) ab September 2025 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Datennutzung in Europa grundlegend verändert. Hersteller vernetzter Produkte (z. B. Smart-Home-Geräte, Wearables, vernetzte Maschinen), Anbieter verbundener Dienste (z. B. Apps, Plattformen, Steuerungssoftware) sowie Anbieter von Cloud-Services (z. B. SaaS-Lösungen) stehen vor zahlreichen neuen Pflichten und rechtlichen Herausforderungen. Dazu gehören insbesondere das Recht der Nutzer auf Datenzugang, neue Vorgaben zur Portabilität von Cloud-Diensten und umfassende Informationspflichten.
Unternehmen sind angehalten, bestehende Datenprozesse und Vertragswerke rechtzeitig zu überprüfen und anzupassen, um sich rechtlich abzusichern und ab 2026 möglichen Bußgeldern vorzubeugen. In unserem kostenfreien Online-Seminar erläutern wir die wichtigsten Neuerungen des Data Acts und zeigen auf, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen praxistauglich umsetzen – von der ersten Prüfung bis hin zur Implementierung geeigneter Vertragsmuster.
Online-Seminar (kostenfrei) am 28.01.2026, von 10.00 bis 11.00 Uhr
Referierende:
Inhalte
I. Anwendungsbereich und persönliche Betroffenheit
Erfahren Sie, für welche Produkte, Dienste und Unternehmen der Data Act gilt und bestimmen Sie mit unserer Checkliste Ihre eigene Betroffenheit.
II. Datenzugangsrechte und Nutzungsbeschränkungen
Wir erläutern die neuen Rechte der Nutzer auf kostenlosen Datenauszug, die Beschränkungen der Datennutzung für Hersteller und Dienstanbieter sowie praktische Folgen für Vertragsgestaltungen.
III. Cloud-Portabilität und technische Kompatibilität
Wie müssen Cloud-Anbieter künftig den Wechsel zwischen Diensten ermöglichen? Wir geben konkrete Hinweise zu vertraglichen, organisatorischen und technischen Umsetzungsanforderungen.
IV. Informationspflichten und Bußgeldvorschriften
Welche neuen Informations- und Dokumentationspflichten sieht der Data Act vor? Wie hoch sind die drohenden Sanktionen bei Verstößen und wie sichern Sie Ihre Prozesse rechtssicher ab?
V. Umsetzungshilfen für die betriebliche Praxis
Sie erhalten praxiserprobte Vertragsmuster und Handlungsempfehlungen zur Implementierung der gesetzlichen Anforderungen im Unternehmen.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Den Zugangslink erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung per E-Mail. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Software-Installation möglich.
Melden Sie sich bis zum 26. Januar 2026 per E-Mail an karin.idler@oppenlaender.de an.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Möchten Sie künftig zu Veranstaltungen von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte per E-Mail eingeladen werden? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht an karin.idler@oppenlaender.de mit dem Betreff „Werbeeinwilligung“.
Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, z.B. per Brief oder per E-Mail. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz.