Mehr Transparenz, neue Pflichten: Das deutsche Entgelttransparenzgesetz wird an die Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie angepasst werden. Auf Arbeitgeber kommen damit Neuerungen zu, wie bspw. eine verpflichtende Angabe einer Gehaltsspanne in Stellenausschreibungen, ein erweiterter individueller Auskunftsanspruch für Arbeitnehmer sowie Berichtspflichten über geschlechtsbezogene Entgeltunterschiede – auch für kleinere Unternehmen. Welche Auswirkungen wird die Reform für Ihr Unternehmen haben? Welche neuen Rechte und Pflichten sind zu beachten?
Arbeitgeber sollten ihre Entgeltstrukturen im Hinblick auf die bevorstehenden Änderungen überprüfen, um etwaige Diskriminierungen zu identifizieren und zu beheben. Wir geben Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen und wie Sie diese in der Praxis umsetzen. Erfahren Sie, wie Sie sich auf die neuen Transparenz- und Berichtspflichten vorbereiten.
- Praxiswebinar (kostenfrei) am 13.11.2025, von 10.00 bis 11.30 Uhr
Inhalte
I. Kriterien für eine geschlechtsneutrale Festlegung des Entgelts
- Was ist gleiche oder gleichwertige Arbeit? Wir zeigen Ihnen, nach welchen Kriterien Entgelte zukünftig festgelegt werden müssen, um diskriminierungsfrei zu sein.
II. Auskunftsanspruch und Berichtspflichten
- Erhalten Sie einen Überblick über die zukünftigen Pflichten zur Entgelttransparenz: Vom individuellen Auskunftsanspruch bis hin zur verpflichtenden Berichterstattung über Entgeltunterschiede.
III. Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen
- Erfahren Sie, welche Rolle Arbeitnehmervertretungen zukünftig bei der Entgeltbewertung haben werden.
IV. Folgen einer Verletzung der Entgelttransparenzpflichten
- Wir erläutern, welche Risiken bei Verstößen gegen die Entgelttransparenzpflichten drohen und welche organisatorischen Maßnahmen Sie ergreifen sollten, um sich im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme effektiv verteidigen zu können.
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