25. Februar 2025

Haftung für KI-gesteuerte Produkte – Ein Praxiswebinar

KI-gesteuerte Diagnosegeräte, Überwachungsanlagen, Drohnen oder Autos – gerade solche Produkte können bei Fehlbeurteilungen oder Fehlfunktionen große Schäden anrichten. Wie kann sich Ihr Unternehmen als Hersteller oder Verkäufer eines solchen Produkts gegen Produkthaftungsansprüche wehren, die mit Fehlfunktionen der KI wegen ihres Trainings oder ihrer Funktionsweise begründet werden? Müssen Sie die Trainingsdaten und -methoden offenlegen? Oder gar den Algorithmus?

Die Rechtslage hat sich durch die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU und die geplante KI-Haftungsrichtlinie grundlegend verschärft. Es wird gar eine aus dem US-Recht gefürchtete kleine „Discovery“ eingeführt werden, weshalb Ihr Unternehmen vorausschauend Vorkehrungen treffen sollte, um nicht im Ernstfall umfangreiche Dokumente und Informationen an Anspruchsteller herausgeben zu müssen.

Auf diese Fragen und Herausforderungen wollen wir Sie vorbereiten und Ihnen erste Antworten geben. Wir stellen Ihnen die neue Rechtslage dar und geben einen Überblick, was die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie und die Transparenzpflichten nach der geltenden KI-Verordnung für Ihr Unternehmen bedeuten.

  1. Erweiterung des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsrechts
    Das Produkthaftungsrecht erfasst in Zukunft auch jede Art von Software. Erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen als Hersteller, Importeur oder Verkäufer in den Anwendungsbereich des neuen Produkthaftungsrechts und der geplanten KI-Haftungsrichtlinie fällt.
  2. Die neue „EU-Discovery“
    Wir stellen die neue „EU-Discovery“ vor. Diese greift schon dann, wenn ein angeblich Geschädigter einen Schadenersatzanspruch plausibel behauptet. Was heißt plausibel? Sie erfahren, was nach den als „EU-Discovery“ bezeichneten Offenlegungspflichten auf Ihr Unternehmen zukommen kann, denn ähnliche Pflichten bestehen auch schon in anderen Rechtsbereichen.
  3. Erheblich erweiterte Umkehr der Beweislast
    Neu sind auch erheblich erweiterte Vermutungen gegen Hersteller und Verkäufer, mit denen die Beweislast für den Fehler des Produkts und den Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden umgekehrt wird. Die Vermutungen stellen teilweise „Strafen“ für Produktsicherheitsverstöße oder fehlende Offenlegungen durch den Hersteller dar. Wir zeigen Ihnen, wie weitgehend diese Vermutungen sind und wie Sie sich gegen die – widerleglichen – Vermutungen verteidigen können.
  4. Geschäftsgeheimnisschutz
    Oftmals sind die Funktionsweise der KI oder die Daten, mit denen das System trainiert worden ist, für das Unternehmen sensible Informationen, die vertraulich behandelt werden müssen. Sie erfahren, was Sie tun müssen, damit Ihr Unternehmen trotz der Dokumentationspflichten nach dem AI-Act und der neuen EU-Discovery-Regeln Geschäftsgeheimnisschutz in Anspruch nehmen kann. Wir zeigen Ihnen insbesondere, wie der Geschäftsgeheimnisschutz auch bei Schäden, die das KI-basierte Produkt verursacht hat, bestmöglich gewahrt bleiben kann.

Das Webinar findet von 10:00-11:30 Uhr via Microsoft Teams statt. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Den Zugangslink erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung per E-Mail. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Software-Installation möglich.
Melden Sie sich bis zum 18. Februar 2025 per E-Mail an veranstaltungen@oppenlaender.de an.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Möchten Sie künftig zu Veranstaltungen von OPPENLÄNDER Rechtsanwälte per E-Mail eingeladen werden? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht an veranstaltungen@oppenlaender.de mit dem Betreff „Werbeeinwilligung“.
Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, z.B. per Brief oder per E-Mail. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz.

Ihre Experten:

Ausgewiesene und erfahrene Experten für komplexe Gerichts- und Schiedsverfahren, in denen Geschäftsgeheimnisschutz und die Vorlagepflichten für Dokumente und Produkte häufig entscheidend sind.

Prof. Dr. Markus Köhler ist seit über 20 Jahren in komplexen Großverfahren als Parteivertreter und Schiedsrichter tätig. Er ist ein ausgewiesener Experte des geistigen Eigentums und des Schutzes von Geschäftsgeheimissen im Schiedsverfahren und im Gerichtsprozess. Er lehrt als Honorarprofessor an der Universität Mannheim zu Künstlicher Intelligenz und Fragen der Plattformhaftung.

Dr. Malte Weitner berät seit über 10 Jahren Unternehmen in streitigen Auseinandersetzungen. Schwerpunkte sind dabei auch Fälle von Produkthaftung, Staatshaftung und vertraglicher Haftung. Sein technisches Verständnis hilft ihm dabei, komplizierte Sachverhalte und Produkte bei Gericht verständlich zu erläutern und gewinnbringend rechtlich einzuordnen.

Dr. Franziska Schaible berät umfassend bei komplexen gerichtlichen Streitigkeiten und Schiedsverfahren. Bereits im Rahmen ihrer Promotion legte sie den Grundstein für ihre Expertise in komplexen Haftungsfragen. Durch ihre Grundkenntnisse im Programmieren und das Interesse an der Entwicklung und Regulierung von Künstlicher Intelligenz verbindet sie juristische Präzision mit technologischem Verständnis.

Anton Müller vertritt Unternehmen in komplexen Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten. Der Umgang mit Offenlegungspflichten nach den verschiedenen Prozessordnungen ist dabei einer seiner Schwerpunkte. Dabei steht für ihn stets das legitime Geheimhaltungsinteresse seines Mandanten im Vordergrund.