18. August 2026

Pflichtschulung für die Geschäftsleitung nach § 38 Abs. 3 BSIG / NIS‑2

Mit der nationalen Umsetzung der NIS‑2-Richtlinie wird ausdrücklich klargestellt, dass die Verantwortung für Cybersecurity bei der Geschäftsleitung liegt. Für Unternehmen im Anwendungsbereich des überarbeiteten BSIG ist eine Schulung der Geschäftsleitung nach § 38 Abs. 3 BSIG verpflichtend; die Teilnahme ist auf Anfrage gegenüber der Aufsichtsbehörde nachzuweisen.

Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht haben wir eine kompakte, praxisorientierte Schulung speziell für die Geschäftsleitung konzipiert:

✔ kurzfristig durchführbar (Datum wählbar)
✔ online oder vor Ort
✔ ausgerichtet an den sektorspezifischen Pflichtinhalten nach § 38 BSIG
✔ Dokumentation durch Teilnahmebescheinigung
✔ Handout zur weiteren Abstimmung mit IT-Abteilung und weiteren Fachverantwortlichen

Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen erfasst ist oder die Pflichtschulung für Ihre Geschäftsleitung in Anspruch nehmen? Dr. Clemens Birkert und Judith de Vries stehen Ihnen hierzu gerne für einen Austausch zur Verfügung.